Anerkennung gewerblich-technischer und kaufmännischer Berufe

Für Bayern ist die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 42.4 zuständig, wenn es sich um einen Erstausbildungsabschluss an einer Berufsfachschule oder um einen Fortbildungsabschluss an einer Fachschule oder einer Fachakademie handelt.

Beispiele
Technische(r) Assistent(in) für Informatik, staatlich geprüfte(r) Elektrotechniker(in), staatlich geprüfte(r) Betriebswirt(in)
Liste der möglichen Referenzberufe im Zuständigkeitsbereich von SG 42.4

Kontakt
Telefon +49 89 2176-0
Telefax +49 89 2176-2914