Planung und Bau

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Auf dieser Seite finden Sie die von der Regierung von Oberbayern erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse für Straßenbauvorhaben im Volltext mit Übersichtslageplänen.

Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren und hat Konzentrationswirkung, das heißt sie umfasst und ersetzt grundsätzlich alle, nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen, öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben.

Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die individuelle oder öffentliche Zustellung der Planfeststellungsbeschlüsse und lässt deshalb keine Rückschlüsse auf die Rechtsbehelfsfristen zu. Die Planfeststellungsbeschlüsse und die festgestellten Planunterlagen werden zwei Wochen lang bei den im jeweiligen Beschluss (siehe Hinweis am Ende) genannten Gemeinden zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden von den betroffenen Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht.


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