Anschrift und Besuchszeiten
Hauptgebäude
Hausanschrift
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Postanschrift
Regierung von Oberbayern
80534 München
Telefon +49 89 2176-0
Telefax +49 89 2176-2914
poststelle@reg-ob.bayern.de
Öffnungszeiten
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden vorrangig individuelle Terminvereinbarungen angeboten.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
Videoüberwachungsanlage der ROB
Verkehrsanbindungen
U4 / U5: Haltestelle Lehel
Straßenbahnlinie 16: Haltestelle Maxmonument
Straßenbahnlinie 17: Haltestelle Maxmonument
Straßenbahnlinie 19: Haltestelle Kammerspiele oder Maxmonument
Straßenbahnlinie 21: Haltestelle Kammerspiele oder Maxmonument
S-Bahn: Haltestelle Isartor
Abweichende Öffnungszeiten
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Telefonzeit
Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 11:00 UhrAnfragen zum Sachstand oder Rückfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens aktuell nicht beantwortet werden. Daher bitten wir von Rückfragen abzusehen. Die dadurch gewonnene Zeit kommt der Bearbeitung von Anträgen zu Gute. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Der Parteiverkehr bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Unterlagen können zu den allgemeinen Besuchszeiten gegen eine Eingangsbestätigung am Empfang abgegeben werden.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
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Besuchszeiten Montag - Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 10:45 Uhr Die Wartenummernausgabe endet jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Antragstellung
Die Antragstellung auf Ausstellung einer Apostille oder Beglaubigung für ein Legalisationsverfahren (für die Verwendung im Ausland) ist mittels persönlicher Vorsprache vor Ort während der Öffnungszeiten möglich.
Anfallende Gebühren können bei persönlicher Antragstellung vor Ort derzeit ausschließlich in bar bezahlt werden.Die Antragstellung ist ebenfalls schriftlich auf postalischem Weg möglich. Bitte senden Sie dazu Ihre Dokumente zur Beglaubigung oder Ausfertigung einer Apostille unter Benutzung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars an folgende Anschrift:
Regierung von Oberbayern
SG 11 – Beglaubigungsstelle
80534 MünchenBitte planen Sie bei der postalischen Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit (inkl. Versand) von ca. zwei Wochen ein. Von Sachstandsanfragen bitten wir Sie abzusehen, da diese die Bearbeitung verzögern können. Im Übrigen können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Fragen zur Beglaubigung von Urkunden aus Oberbayern und zur Erteilung der Apostille empfehlen wir vorab telefonisch unter den hier aufgeführten Servicenummern abzuklären.
Servicenummer 1: +49 (0)89 2176-2055
Servicenummer 2: +49 (0)89 2176-2295
Servicenummer 3: +49 (0)89 2176-2431
Servicenummer 4: +49 (0)89 2176-2495Weiterführende Links
Apostille und Legalisation; Beantragung der Erteilung für Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen
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Telefonzeit
Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 Uhr - 11:00 UhrDer Parteiverkehr bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Unterlagen können postalisch zugesandt oder persönlich bei der Pforte im Hauptgebäude abgegeben werden.
Die Pforte ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrAlternativ können Unterlagen auch jederzeit in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.
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Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:00 UhrHinweis: Sollten Sie Unterlagen abzugeben haben, wenden Sie sich bitte zuerst an den Empfang. Alternativ und außerhalb der Öffnungszeiten können Unterlagen in den Hausbriefkasten neben dem Haupteingang eingeworfen werden.
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Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 UhrBitte beachten Sie, dass nur Nachprüfungsanträge, die am Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 14:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr eingehen, noch am selben Tag bearbeitet werden können. Anträge die nach 14:00 bzw. 12:00 Uhr eingehen können erst am darauffolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.
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Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch 13:00 Uhr - 15:00 Uhr (zusätzlich)
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr