Anerkennung von Gesundheitsfachberufen
Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf
Kontakt: +49 89 2176-2075
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 9:00 Uhr - 11:30 Uhr
E-Mail: erlaubnis.gesundheitsfachberufe@reg-ob.bayern.de
Seit 01.07.2023 ist die Regierung von Oberbayern nicht mehr für Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den Pflegeberufen zuständig.
Wenn Sie mit Ihrem ausländischen Pflegeabschluss die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Pflegefachkraft beantragen möchten und in Bayern wohnen bzw. arbeiten möchten, ist nun das Landesamt für Pflege zuständig.
Ab dem 01.07.2025 ist die Regierung von Oberbayern auch nicht mehr für Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den übrigen Gesundheitsfachberufen zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Anerkennung Pflege in Bayern - Bayerisches Landesamt für Pflege
Zuständigkeiten | Kontaktperson |
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Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (PTA) |
Frau Demir berufsrecht-pta-vmta@reg-ob.bayern.de Tel. +49 89 2176-2468 |
Anerkennung ausländischer Ausbildungen als: Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (PTA), Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in (VMTA) |
Frau Schlagenhauff Tel. +49 89 2176-2194 berufsrecht-pta-vmta@reg-ob.bayern.de |