Stellenangebote für den Vertretungsbedarf an Grund- und Mittelschulen
im Nachrückverfahren für Lehrkräfte zum Schuljahresbeginn sowie nach Bedarf und vorhandenen Vertragsmöglichkeiten fortlaufend während des Schuljahres.
Aktuelle Vertragsangebote für befristete Anstellungsmöglichkeiten an Grund- und Mittelschulen auch für Lehrkräfte anderer Schularten
Nachrückverfahren (Online-Verfahren)
jeweils ab Juli für Grund- und Mittelschulen
Bei Nachrückerverträgen handelt es sich um befristete Arbeitsverträge für Vertretungssituationen bis zu einem Jahr.
Gymnasiallehrer und Realschullehrer, Grund- und Mittelschullehrer (aktueller Prüfungsjahrgang, Wartelistenbewerber und freie Bewerber), die im diesjährigen Einstellungsverfahren kein Einstellungsangebot erhalten, können sich im Nachrückverfahren bewerben.
Ggf. kommen auch Bewerber mit 1. Staatsexamen und Studenten höherer Semester (jeweils für Lehramt) als Vertretungskräfte in Frage.
Das müssen Sie wissen:
- Das Nachrückverfahren beginnt Anfang Juli des jeweiligen Kalenderjahres.
- Alle Vertragsangebote werden jeweils montags für drei Tage auf der Homepage der Regierung von Oberbayern ausgeschrieben. Dort sind auch Angaben über Stundenzahl sowie die Einsatzregion nachzulesen.
- Bewerbungen sind parallel auch für mehrere Angebote möglich. (Bitte Priorität angeben!)
- Auf ausgeschriebene Mittelschulverträge können sich auch Grundschullehrer/innen bewerben. Gegebenenfalls können auch Bewerberinnen und Bewerber mit Lehrbefähigung für andere Schularten ein Vertragsangebot erhalten, wobei Grund- und Mittelschullehrkräfte vorrangig berücksichtigt werden müssen.
- Die Vertragsangebote werden in der Regel für einen bestimmten Schulamtsbezirk (= Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) ausgeschrieben. Das zugeordnete Schulamt bestimmt im Fall einer erfolgreichen Vertragsvergabe den konkreten Einsatzort.
- Wer bereits eine Einstellungszusage (z.B. auf einen bereits ausgeschriebenen Vertrag oder an einer Privatschule) erhalten hat, kann am Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen.
- Für das Nachrückverfahren gilt grundsätzlich das Leistungsprinzip. Die ausgeschriebenen Vertragsmöglichkeiten werden deshalb nach Anstellungsnoten (Gesamtprüfungsnote: nicht schlechter als 3,50) der Bewerberinnen und Bewerber vergeben.
- Die Zusagen bzw. Absagen erfolgen per E-Mail (voraussichtlich am Freitag der gleichen Woche).
- Verträge zum Schuljahresbeginn enden nach den Sommerferien.
- Verträge, die im Laufe des Schuljahres geschlossen werden, sind grundsätzlich bis maximal Ende Juli befristet.
Notwendige Voraussetzungen zur Einstellung
- Sie dürfen zum Zeitpunkt des angestrebten Beginns der Beschäftigung keine arbeitsvertragliche Bindung zu einem privaten Schulträger haben,
- Arbeitsverträge zwischen dem Freistaat Bayern und Bewerbern, die zum Zeitpunkt des angestrebten Beginns der Beschäftigung noch eine arbeitsvertragliche Bindung an einen privaten Schulträger unterhalten, sind anfechtbar.
- Als Bewerber auf der Warteliste bleiben Sie nach Maßgabe der Wartelistenrichtlinien auf der Warteliste, wenn Sie einen befristeten Nachrückervertrag annehmen.
Sie sind verpflichtet, der Regierung von Oberbayern umgehend mitzuteilen, wenn Sie zum Zeitpunkt des angestrebten Beginns der Beschäftigung eine arbeitsvertragliche Bindung an einen privaten Schulträger haben.
Online-Nachrückverfahren konkret
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Bewerbung bis Mittwoch, 15:00 Uhr möglich
Laufend neue Stellenangebote für Grund- und Mittelschule!
Jeweils von Montagvormittag bis Mittwochnachmittag.
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Bitte geben Sie Ihre Bewerberdaten vollständig – soweit wie möglich – in das Online-Bewerberformular ein und senden Sie parallel dazu Ihren aktuellen Lebenslauf, relevante Abschlüsse, Urkunden und Zeugnisse in digitaler Form per E-Mail an die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 40.2-5 (Frau Liebl)
- Bitte achten Sie darauf, dass Ihr elektronisches Postfach im Bewerbungszeitraum erreichbar ist und gegebenenfalls über ausreichend Speicherkapazität verfügt.
- Freie Bewerber geben ihre vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegte Vergleichsnote (soweit vorhanden) im Online-Bewerbungsverfahren an. Im Nachgang zur Online-Bewerbung senden Sie bitte die entsprechenden Anerkennungsschreiben, Zeugnisse und Lebenslauf per E-Mail an die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 40.2-5 (Frau Liebl)!
Als Freie/r Bewerber/in nennen Sie bitte das Land bzw. Bundesland, in dem sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben. - Bewerber mit nur 1. Staatsexamen (für Lehramt) können bei Bedarf in Ausnahmefällen Verträge bis maximal 20 Std. erhalten. Studenten ohne Urkunde des 1. Staatsexamens übermitteln bitte zusätzlich Studiennachweise mit Leistungen (Transcript of Records).
- Bewerber im höheren Semester (Lehramtsstudium) können bei Bedarf in Ausnahmefällen Verträge bis maximal 15 Std. erhalten. Studenten im höheren Semester übermitteln bitte zusätzlich Studiennachweise mit Leistungen (Transcript of Records).
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Ihre Bewerberdaten werden über das Online-Verfahren verschlüsselt und gesichert im Internet übertragen. Es ist damit gewährleistet, dass Ihre Daten nicht unberechtigt eingesehen und nicht von anderen verändert werden können.
Es werden nur solche Daten erhoben, die für die Abwicklung der Vertragsbewerbung erforderlich sind. Die Daten werden nicht an unautorisierte Dritte weitergeben und im Falle der Nichteinstellung nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
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Hansebert Bogenrieder Magdalena Liebl Telefon +49 89 2176-2240 Telefon +49 89 2176-2625 volksschulen@reg-ob.bayern.de
Ergänzend verweisen wir auf die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit differenzierten Informationen über Aushilfstätigkeiten bei anderen Schularten bzw. über die Nachrückverfahren anderer Regierungsbezirke.