Stellenangebote für den Vertretungsbedarf an Grund- und Mittelschulen

im Nachrückverfahren für Lehrkräfte zum Schuljahresbeginn sowie nach Bedarf und vorhandenen Vertragsmöglichkeiten fortlaufend während des Schuljahres.

Aktuelle Vertragsangebote für befristete Anstellungsmöglichkeiten an Grund- und Mittelschulen auch für Lehrkräfte anderer Schularten

Nachrückverfahren (Online-Verfahren)
jeweils ab Juli für Grund- und Mittelschulen

Bei Nachrückerverträgen handelt es sich um befristete Arbeitsverträge für Vertretungssituationen bis zu einem Jahr.

Gymnasiallehrer und Realschullehrer, Grund- und Mittelschullehrer (aktueller Prüfungsjahrgang, Wartelistenbewerber und freie Bewerber), die im diesjährigen Einstellungsverfahren kein Einstellungsangebot erhalten, können sich im Nachrückverfahren bewerben.
Ggf. kommen auch Bewerber mit 1. Staatsexamen und Studenten höherer Semester (jeweils für Lehramt) als Vertretungskräfte in Frage.

Das müssen Sie wissen:

  • Das Nachrückverfahren beginnt Anfang Juli des jeweiligen Kalenderjahres.
  • Alle Vertragsangebote werden jeweils montags für drei Tage auf der Homepage der Regierung von Oberbayern ausgeschrieben. Dort sind auch Angaben über Stundenzahl sowie die Einsatzregion nachzulesen.
  • Bewerbungen sind parallel auch für mehrere Angebote möglich. (Bitte Priorität angeben!)
  • Auf ausgeschriebene Mittelschulverträge können sich auch Grundschullehrer/innen bewerben. Gegebenenfalls können auch Bewerberinnen und Bewerber mit Lehrbefähigung für andere Schularten ein Vertragsangebot erhalten, wobei Grund- und Mittelschullehrkräfte vorrangig berücksichtigt werden müssen.
  • Die Vertragsangebote werden in der Regel für einen bestimmten Schulamtsbezirk (= Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) ausgeschrieben. Das zugeordnete Schulamt bestimmt im Fall einer erfolgreichen Vertragsvergabe den konkreten Einsatzort.
  • Wer bereits eine Einstellungszusage (z.B. auf einen bereits ausgeschriebenen Vertrag oder an einer Privatschule) erhalten hat, kann am Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen.
  • Für das Nachrückverfahren gilt grundsätzlich das Leistungsprinzip. Die ausgeschriebenen Vertragsmöglichkeiten werden deshalb nach Anstellungsnoten (Gesamtprüfungsnote: nicht schlechter als 3,50) der Bewerberinnen und Bewerber vergeben.
  • Die Zusagen bzw. Absagen erfolgen per E-Mail (voraussichtlich am Freitag der gleichen Woche).
  • Verträge zum Schuljahresbeginn enden nach den Sommerferien.
  • Verträge, die im Laufe des Schuljahres geschlossen werden, sind grundsätzlich bis maximal Ende Juli befristet.

Notwendige Voraussetzungen zur Einstellung

  1. Sie dürfen zum Zeitpunkt des angestrebten Beginns der Beschäftigung keine arbeitsvertragliche Bindung zu einem privaten Schulträger haben,
  2. Arbeitsverträge zwischen dem Freistaat Bayern und Bewerbern, die zum Zeitpunkt des angestrebten Beginns der Beschäftigung noch eine arbeitsvertragliche Bindung an einen privaten Schulträger unterhalten, sind anfechtbar.
  3. Als Bewerber auf der Warteliste bleiben Sie nach Maßgabe der Wartelistenrichtlinien auf der Warteliste, wenn Sie einen befristeten Nachrückervertrag annehmen.

Sie sind verpflichtet, der Regierung von Oberbayern umgehend mitzuteilen, wenn Sie zum Zeitpunkt des angestrebten Beginns der Beschäftigung eine arbeitsvertragliche Bindung an einen privaten Schulträger haben.

Ergänzend verweisen wir auf die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit differenzierten Informationen über Aushilfstätigkeiten bei anderen Schularten bzw. über die Nachrückverfahren anderer Regierungsbezirke.

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