Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sind in Deutschland verschiedene Stellen zuständig.

  • Für gewerblich-technische und kaufmännische Berufe,
    wenn es sich um einen Erstausbildungsabschluss an einer Berufsfachschule oder um einen Fortbildungsabschluss an einer Fachschule oder einer Fachakademie handelt, ist das Landesamt für Schule (Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen) zuständig.
    Beispiele z.B. Technische(r) Assistent(in) für Informatik, staatlich geprüfte(r) Elektrotechniker(in), staatlich geprüfte(r) Betriebswirt(in)
     
  • Für Erstausbildungen, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung geregelt sind,
    z.B. Industriemechaniker(in), Bauzeichner(in), Bürokaumann/-frau und für Fortbildungsabschlüsse wie Meister und Fachwirte sind in Bayern die jeweiligen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern zuständig.

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