Anerkennung von Approbationsberufen

Erteilung einer Approbation oder Berufserlaubnis für alle Fachrichtungen

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Sofern Sie Ihre Ausbildung in einem EU- / EWR-Mitgliedstaat abgeschlossen haben, kommt die Erteilung einer Berufserlaubnis grundsätzlich nicht mehr in Betracht. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation.

Die Erteilung einer Berufserlaubnis in dem entsprechenden Approbationsberuf ist grundsätzlich nur noch für eine Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren bei Ärztinnen / Ärzten, Zahnärztinnen / Zahnärzten und Apothekerinnen / Apothekern, höchstens drei Jahren bei Psychologischen Psychotherapeutinnen / Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie für höchstens vier Jahre bei Tierärztinnen / Tierärzten möglich. Eine Verlängerung der Berufserlaubnis ist in der Regel ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerb einer Facharztqualifikation angestrebt wird.

Nach Ablauf der Berufserlaubnis kann der jeweilige Approbationsberuf nur noch auf der Grundlage einer Approbation ausgeübt werden.

AKTUELLES

Anfragen zum Sachstand oder Rückfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens aktuell nicht beantwortet werden. Daher bitten wir von Rückfragen abzusehen. Die dadurch gewonnene Zeit kommt der Bearbeitung von Anträgen zu Gute. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Der Parteiverkehr bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

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