Förderungen im Segment Verkehr
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und fördert zusätzlich Maßnahmen, die der Optimierung der Luftreinhaltung dienen. Die Neuanschaffungen von Linienomnibussen werden bezuschusst, soweit diese zum Erhalt und zur positiven Entwicklung von Linienverkehren erforderlich sind. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Verkehrsunternehmen.
An die Aufgabenträger des ÖPNV richtet sich das Förderprogramm „Mobilität im ländlichen Raum“. Es soll helfen, die Verkehrserschließung im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten.
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- F
- Fahrlehrerprüfung; Beantragung einer Aufwandsentschädigung
- Fluglärmschutz; Beantragung einer Entschädigung bei Bauverboten
- Fluglärmschutz; Beantragung einer Entschädigung für die Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs
- Fluglärmschutz; Beantragung einer Erstattung für Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen
- K
- Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung einer Zuwendung für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
- Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung eines Ausgleichs besonderer Belastungen aus dem Härtefonds
- Ö
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer komplementären Infrastrukturförderung aus dem Härtefonds
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Zuweisung
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung von Hilfen für den Ausbildungsverkehr