Kinderkrippe „ROBienchen“
Kinderbetreuung
Seit Oktober 2016 gibt es unsere hauseigene Kinderkrippe „ROBienchen“.
Träger ist die Gemeinnützige Paritätische Kindertagesbetreung GmbH Südbayern.
Es sind 24 Ganztagsplätze zu vergeben. Die Krippe steht für Kinder bis zum Ende des Krippenjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, zur Verfügung.
In die Krippe werden bevorzugt Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ROB aufgenommen. Bei freien Kapazitäten können Kinder von Bediensteten anderer staatlicher Behörden aufgenommen werden. Die Beiträge richten sich nach der Münchner Förderformel.
Die Aufnahme der Kinder erfolgt durch die Krippenleitung. Die Vorauswahl trifft die Regierung. Über die konkrete Auswahl entscheidet die Regierung mit der Krippenleitung gemeinsam.
Diese Einrichtung wird gefördert durch den Freistaat Bayern und durch die Landeshauptstadt München.
Zum Thema
-
PariKita – Kinderkrippe „ROBienchen“
St.-Anna-Straße 3
80538 MünchenFür die Anmeldung bzw. bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Bei Fragen zur Krippe allgemein wenden Sie sich bitte an Petra Bauer Anna Dauer (Krippenleitung) Telefon: +49 89 2176-2448 Telefon +49 89 230322-85 petra.bauer@reg-ob.bayern.de robienchen@paritaet-bayern.de robienchen@reg-ob.bayern.de
-
1. Aufnahme
Die Krippe wurde mit dem Ziel eingerichtet, neben der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Mitarbeiter_innen der Regierung von Oberbayern zu verbessern.
Zusätzlich können Kinder von Familien anderer Behörden, insbesondere der Ministerien bzw. der Universitäten aufgenommen werden, soweit freie Plätze zur Verfügung stehen.In der Krippe stehen 24 Ganztagsplätze zur Verfügung.
Da wir sehr großen Wert auf eine gelungene Eingewöhnung legen, werden die Plätze schrittweise belegt. Dieser Prozess kann insgesamt 2-3 Monate dauern. Falls Sie von der Regierung von Oberbayern eine Platzzusage erhalten, wird die Krippenleitung den voraussichtlichen Aufnahmetermin bei Vertragsabschluss mit Ihnen vereinbaren.
Die Aufnahme ist in der Regel ab dem 6. Lebensmonat möglich.Voranmeldungen können über das zur Verfügung gestellte Onlineverfahren erfolgen.
Die Vergabe der Krippenplätze für das neue Krippenjahr (Beginn 1. September, Ende 31. August des Folgejahres) erfolgt jeweils bis spätestens 31. März des jeweiligen Jahres. In Einzelfällen werden Plätze auch im Laufe eines Krippenjahres frei. Sollte an einem unterjährigen Beginn Interesse bestehen, bitten wir, dies auf der Voranmeldung zu vermerken.2. Betreuungszeiten
2.1 Tägliche ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag
07:30 Uhr – 17:30 UhrFreitag
07:30 Uhr – 16:30 Uhr2.2 Buchungs- und Nutzungszeiten
Die Buchungszeit kann von Ihnen individuell bis zu neun Stunden festgelegt werden. Bitte tragen Sie Ihre Wünsche in die Tabelle der Voranmeldung ein. Die Buchungszeit gilt in der Regel für das gesamte Betriebsjahr (September – August). Näheres regelt der Betreuungsvertrag.
Bitte beachten Sie, dass währen der Eingewöhnungszeit in der Regel eine geringere Betreuungszeit als vertraglich vereinbart anfällt. Zum Wohle Ihres Kindes, muss diese erste Zeit in der Einrichtung individuell gestaltet werden. Die Gebühr für die gebuchte Zeit ist auch während der Eingewöhnung zu entrichten. Das Fachpersonal steht Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützt Sie bei Ihren Fragen.3. Gesetzliche Unfallversicherung
Während des Besuches der Kindertageseinrichtung und auf den im Zusammenhang mit dem Besuch der Einrichtung stehenden Wegen besteht für das Kind gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
4. Gebühren
Platz unter 3 Jahren für Münchner Kinder mit Hauptwohnsitz in München:
- >3 bis 4 Stunden: 95 €
- >4 bis 5 Stunden: 121 €
- >5 bis 6 Stunden: 146 €
- >6 bis 7 Stunden: 172 €
- >7 bis 8 Stunden: 198 €
- >8 bis 9 Stunden: 224 €
- >9 bis 10 Stunden: 250 €
Für Kinder mit Wohnsitz außerhalb der Landeshauptstadt München gelten die Beiträge für Gastkinder:
- >4 bis 5 Stunden: 323 €
- >5 bis 6 Stunden: 389 €
- >6 bis 7 Stunden: 453 €
- >7 bis 8 Stunden: 511 €
- >8 bis 9 Stunden: 549 €
- >9 Stunden: 582 €
Die Beiträge sind monatlich zahlbar.
Dadurch bleiben für Sie als Eltern die Gebühren auf dem Niveau der Gebühren der Landeshauptstadt.
Die Verpflegungsgebühren betragen 100 € (11 x Monate, im August werden keine Essensgelder berechnet).
Die Gebühren werden am Monatsende von Ihrem Konto abgebucht. Das Betreuungsgeld ist – außer im Fall einer form- und fristgerechten Kündigung – für 12 Monate fällig. Bei Krankheit oder Abwesenheit des Kindes erfolgt keine Erstattung.
Die Kinder bekommen Frühstück, Mittagessen, nachmittägliche Brotzeit, Getränke und nach Bedarf kleinere Zwischenmahlzeiten. Die Lebensmittelversorgung erfolgt durch den Kantinenpächter der Regierung von Oberbayern.5. Schließungstage
Die Krippe hat bis zu 25 Werktage (Werktage = Montag bis Freitag) im Jahr geschlossen. An weiteren Fenstertagen kann die Krippe geschlossen bleiben, sofern dies mit der Regierung von Oberbayern und dem Elternbeirat abgestimmt ist.
Die Einrichtung ist an den gesetzlichen Feiertagen und zusätzlich am 24. und 31. Dezember geschlossen.6. Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
Ein regelmäßiger Austausch mit allen Eltern ist für die Arbeit äußerst wichtig. Deshalb bitten wir Sie, möglichst an allen Veranstaltungen (Elternabende, Feste, Feiern usw.) teilzunehmen. Nutzen Sie zudem die von den Mitarbeiterinnen angebotenen Einzelgespräche, damit eine bestmöglichste Betreuung für Ihr Kind gewährleistet ist.
7. Konzeption der Einrichtung
Getragen von der Idee der Parität, der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, arbeiten die PARITÄTISCHEN Kindertageseinrichtungen ohne konfessionelle und parteipolitische Bindungen nach dem Prinzip der Toleranz, Offenheit, Vielfalt.
Rahmenkonzeption, Leitbild und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.parikita.de/
-
Diese Einrichtung wird gefördert durch den Freistaat Bayern und durch die Landeshauptstadt München.