Weitere Berufe und zuständige Stellen
Wir sind nicht zuständig für Erstausbildungen, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung geregelt sind, z.B. Industriemechaniker/in, Bauzeichner/in, Bürokaufmann/-frau.
Wir sind auch nicht zuständig für Fortbildungsabschlüsse wie Meister und Fachwirte.
Für diese Erstausbildungen und Fortbildungsabschlüsse sind in Bayern die jeweiligen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern zuständig.
Berufsabschlüsse als Altenpfleger/in, in der Altenpflegehilfe und in der Krankenpflegehilfe werden bei der Regierung von Oberfranken anerkannt, wenn sich die Arbeitsstelle in Bayern befindet.
Berufsabschlüsse im sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Bereich werden beim Bayerischen Landesamt für Schule anerkannt, wenn sich die Arbeitsstelle in Bayern befindet.