Direktbewerbung: Schule sucht Lehrkraft – Lehrkraft sucht Schule
Direktbewerbung: Besetzung von Stellen an staatlichen Grund-, Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke durch Lehrerinnen und Lehrer in Oberbayern – Regelungen für das Schuljahr 2025/26
1. Grundsätzliches
Die Direktbewerbung kann nur für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, auf Probe (gilt nicht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Maßnahme zur Zweitqualifikation für das Lehramt an Mittelschulen sowie während der Maßnahme zur Zweitqualifikation für das Lehramt für Sonderpädagogik) sowie für Lehrkräfte mit unbefristetem Arbeitsvertrag im Regierungsbezirk Oberbayern ermöglicht werden.
Das Direktbewerbungsverfahren der Regierung von Oberbayern ist eine Ergänzung des allgemeinen Versetzungsverfahrens, d.h. beide Verfahren können parallel laufen. Bei erfolgreicher Bewerbung im Direktbewerbungsverfahren bleiben weitere Versetzungsanträge (im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens) folglich unberücksichtigt. Das Direktbewerbungsverfahren ist nur für staatliche, nicht für private Schulen vorgesehen.
2. Anforderungsprofile
Viele Grund-, Mittelschulen und Förderschulen haben ein besonderes fachliches bzw. pädagogisches Profil wie z.B. Schulen mit Außen- oder Kooperationsklassen, Schulen mit erweitertem Musikunterricht, Grundschulen mit jahrgangskombinierten Klassen, Grundschulen mit bilingualem Unterricht, Schulen mit Inklusionsprofil oder Schulen mit Schwerpunkt Sport.
Zur nachhaltigen Weiterentwicklung sind diese Schulen auf der Suche nach geeignetem Personal wie z.B. auf einzelne Fächer spezialisierte Lehrkräfte und Lehrkräfte mit der Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache.
Dieses spezifische Anforderungsprofil muss im Ausschreibungstext deutlich herausgestellt werden. Eine Ausschreibung mit z.B. nur „Mittelschullehrkraft für 7.- 9. Jahrgangsstufe“ entspricht nicht dem Profil und muss grundsätzlich entsprechend ergänzt werden (s. Punkt 3 b).
3. Ausschreibung
Es gilt folgendes Verfahren:
a) Schule und Schulreferentin/Schulreferent (für Förderschulen) bzw. Schule und Schulamt (für Grund- und Mittelschulen) prüfen, ob zum Schuljahr 2025/26 an der jeweiligen Schule ein gesicherter Lehrkräftebedarf besteht. Die Schulleitungen nehmen vor Abgabe der Ausschreibung der Direktbewerbung Kontakt mit den genannten Stellen auf.
b) Die Schulleitung formuliert eine stichpunktartige Beschreibung der zu besetzenden Stelle. Daraus muss das konkrete Anforderungsprofil hervorgehen (vor allem gewünschte Qualifikationen, vorgesehene Aufgaben, Einsatzbereiche, Stundenumfang). Die Grund- und Mittelschulen erhalten dazu über die Staatlichen Schulämter eine Datei zur Unterstützung und Beantragung einer Ausschreibung. Diese Datei beinhaltet u.a. die Formulierungen der Ausschreibungen der Vorjahre, die – sofern passend – ausgewählt werden können. Bei Grund- und Mittelschulen sendet die Schulleitung die ausgefüllte Datei an das Staatliche Schulamt. Das Schulamt prüft die eingegangenen Ausschreibungen, nimmt ggf. eine Priorisierung vor und leitet die ausgefüllten Dateien per E-Mail gesammelt an die Regierung von Oberbayern zur Ausschreibung im Internet. Fehlanzeige ist erforderlich!
Bei Förderschulen ist die Ausschreibung durch die Schulleitung an die Regierung von Oberbayern zu übermitteln.
4. Bewerbung
4.1 Ablauf des Bewerbungsverfahrens
- Für Förderschulen bzw. für Grund- und Mittelschulen sind ab ca. 31.03.2025 die ausgeschriebenen Stellen im Internet zu finden unter: www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/amtliche_bekanntmachung/schulanzeiger
- Interessierte Lehrerinnen und Lehrer richten ihre qualifizierte Bewerbung mit allen erforderlichen Angaben an die jeweilige Schule und informieren das bisher für sie zuständige Schulamt bzw. die zuständige Schulreferentin oder den zuständigen Schulreferenten. Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen verwenden dazu bitte das Formular „Bewerbung auf eine ausgeschriebene Lehrerstelle im Direktbesetzungsverfahren“ und Lehrkräfte an Förderschulen das Formular „Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks“ (siehe Punkt 4.3). Alle relevanten Unterlagen sind beizufügen.
- Die Schulleitung nimmt mit den Bewerberinnen und Bewerbern Kontakt auf und lädt sie zu einem Gespräch ein. Bei gleicher Eignung haben Lehrkräfte Vorrang, die ihre Bewerbung mit Familienzusammenführung begründen. Darüber hinaus werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Die Schulleitung legt anschließend dem für sie zuständigen Staatlichen Schulamt (Grund- und Mittelschulen) bzw. der zuständigen Schulreferentin/dem zuständigen Schulreferenten (Förderschulen) einen begründeten/qualifizierten Besetzungsvorschlag vor.
- Bei Bewerbungen innerhalb eines Schulamtsbezirkes (Grund- und Mittelschulen) wird die Besetzung vom Schulamt selbst vollzogen. Kommt die ausgewählte Lehrkraft aus einem anderen Schulamtsbezirk, gibt das aufnehmende Schulamt den Besetzungsvorschlag an die Regierung von Oberbayern zum Vollzug weiter. Das Staatliche Schulamt informiert in diesem Fall außerdem das abgebende Schulamt über den qualifizierten Auswahlvorschlag zur Erfassung ausschließlich der erfolgreichen Bewerberin/des erfolgreichen Bewerbers in SVS in Abstimmung mit der Regierung. Auf die Mitwirkung des örtlichen Personalrats sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung des aufnehmenden Schulamtsbezirks wird hingewiesen.
- Bei allen Bewerbungen im Förderschulbereich wird die Besetzung von der Regierung von Oberbayern (SG. 41.1) durchgeführt.
- Liegen erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag vor, wird mit der Schulleitung Rücksprache genommen.
- Auf die Bestimmungen zum Vollzug des Masernschutzgesetzes wird hingewiesen.
4.2 Zeitplan
Förder- schulen: |
Grund-/ Mittel- schulen: |
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Abgabe des Ausschreibungstextes nur mittels der u.g. Datei/des u.g. Formulars durch die Schulleitung über das Staatliche Schulamt bzw. die Schulreferentin/den Schulreferenten an die Regierung per E-Mail (siehe Punkt 3b): Eintreffen an der Regierung bis spätestens |
RS abwarten 24.02.2025 |
RS abwarten 24.02.2025 |
Ausschreibung der Stelle auf der Website der Regierung von Oberbayern | ab ca. 31.03.2025 |
ab ca. 31.03.2025 |
Lehrerin/Lehrer bewirbt sich direkt bei der Schule und informiert das abgebende Staatliche Schulamt bzw. den abgebenden Schulreferenten | bis 17.04.2025 |
bis 17.04.2025 |
Vorstellungsgespräche an der Schule Bei der Auswahl ist bei der Grund- und Mittelschule der örtliche Personalrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung durch die Schulleitung zu beteiligen. |
bis 12.05.2025 |
bis 12.05.2025 |
Übermittlung der getroffenen Auswahl durch die Schulleitung
Das abgebende Staatliche Schulamt wird vom aufnehmenden Schulamt bzw. die abgebende Schulreferentin/der abgebende Schulreferent wird von der Personalreferentin/vom Personalreferenten Übermittlung des Rückmeldebogens sowie des Antrags auf Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle im Direktbesetzungsverfahren durch die Schulleitung über das Staatliche Schulamt bzw. die Schulreferentin/den Schulreferenten an die Regierung per E-Mail: Eintreffen an der Regierung bis spätestens |
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RS
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Schriftliche Zusagen durch die Regierung, schriftliche Absagen durch das Schulamt bzw. die Schulleitung Bei Bewerbungen innerhalb eines Schulamtsbezirkes erfolgen die Zu- oder Absagen durch das jeweilige Staatliche Schulamt. |
ab ca. 10.06.2025 |
ab ca. 10.06.2025 |
4.3 Formulare
- für Schulleitungen zur Beantragung einer Ausschreibung an GS/MS:
Die Grund- und Mittelschulen erhalten für die Beantragung einer Ausschreibung über die Staatlichen Schulämter eine Datei zur Unterstützung mit Auswahlmöglichkeiten von Formulierungshilfen. Das bisher verwendete Formular findet keine Anwendung mehr. - für Schulleitungen zur Beantragung einer Ausschreibung an FÖS:
Für die Beantragung einer Ausschreibung kann ausschließlich das Formblatt „Stellenausschreibung im Direktbewerbungsverfahren“ verwendet werden, das im Internet unter folgender Adresse zu finden ist:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/40.2/rvs_40.2-020/index?caller=355635127680
Bitte speichern Sie nach dem Herunterladen die Datei bzw. das Formblatt auf Ihrem Rechner. Nach dem vollständigen Ausfüllen wird um Übermittlung – als Dateianhang wie unter Punkt 3b beschrieben – über den Dienstweg an folgende E-Mail-Adresse gebeten:- sg40.2_Stellen@reg-ob.bayern.de durch das Staatliche Schulamt (bei Grund- und Mittelschulen)
- foerderschulen@reg-ob.bayern.de durch die Schulleitung (bei Förderschulen)
- für Lehrkräfte zur Bewerbung an GS/MS unter:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/40.2/rvs_40.2-061/index?caller=322079573680 - für Lehrkräfte zur Bewerbung an FÖS unter:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/41/rvs_41-101/index?caller=355635127680
Lehrkräfte, die sich gleichzeitig um mehrere Stellen im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens bewerben, werden gebeten, eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stellen anzugeben.
Das Datum für die Vorlage der Bewerbung an der für die Ausschreibung der Stelle zuständigen Schule ist der 17.04.2025.
Stellenangebote im Direktbewerbungsverfahren für 2025/26 (via Oberbayerischer Schulanzeiger)