Rechtsreferendare
Die Regierung von Oberbayern leitet die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Oberbayern während der Dauer der Verwaltungsstation und des Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern 2, 4, 5 und 7 und ist insoweit personalverwaltende Stelle. Daneben organisiert sie die Arbeitsgemeinschaften im Öffentlichen Recht während der gesamten Dauer des Rechtsreferendariats.