Personalvertretung in Oberbayern
Auf der Grundlage des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) wird eine Personalvertretung gewählt.
Diese sorgt zusammen mit der Dienststelle dafür, dass die Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt, und alle diese Beschäftigten betreffenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften etc. durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten sowie zur Organisation der Personalräte finden Sie auf den folgenden Seiten als auch beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.