Futtermittelüberwachung Bayern

Sachlich zuständig für den Vollzug der futtermittelrechtlichen Bestimmungen ist in Bayern die Regierung von Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern nimmt die Aufgabe der amtlichen Futtermittelüberwachung zentral für alle bayerischen Regierungsbezirke wahr.

Hauptaufgaben der Regierung von Oberbayern sind

  • die Durchführung von Inspektionen, auf allen Ebenen der Herstellung und des Vertriebs von Futtermitteln
  • das Auswerten der Untersuchungsergebnisse der Futtermittelproben,
  • das Einleiten von Maßnahmen bei Verstößen gegen futtermittelrechtliche Vorschriften,
  • die Durchführung von Zulassungs- und Registrierungsverfahren
  • die Durchführung von Cross-Compliance Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben.

Weitere Angaben zum Thema
Futtermittelüberwachung; Informationen
Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern