Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern
An der Regierung von Oberbayern wird die Aufgabe der amtlichen Futtermittelüberwachung zentral für alle bayerischen Regierungsbezirke wahrgenommen. Die Regierung ist insoweit zuständige Kontroll- und Vollzugsbehörde. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel sowie für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren.
Nach den Vorgaben des Nationalen Kontrollprogrammes und aufgrund eigener Risikoanalysen werden auf allen Ebenen der Herstellung und des Vertriebes Futtermittelproben gezogen, Untersuchungsergebnisse ausgewertet sowie Betriebs- und Buchprüfungen durchgeführt.
Darüber hinaus werden prämienrechtliche Cross-Compliance-Prüfungen auf landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich Futtermittel durchgeführt.
1. Vollzug des Futtermittelrechts im Freistaat Bayern, insbesondere
- Umsetzung des Rahmenplans der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor (RKF)
- Erstellung einer Risikoanalyse in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und anderen Institutionen
- Organisation der Entnahme amtlicher Futtermittelproben durch Veterinärassistenten / Probenehmer
- Probenahmen, Betriebs- und Buchprüfungen
- Auswertung der Befunde und Ergreifen der notwendigen Maßnahmen
- EU-Zulassung und Registrierung von Futtermittelunternehmern
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Erstellen von Statistiken für den Bund und die EU
- Fachliche Stellungnahmen für das StMUV
- Durchführung von Betriebsprüfungen im Rahmen von Cross Compliance
2. Ausgangs- und Widerspruchsbehörde
3. Mitwirkung in Personalangelegenheiten der Veterinärassistenten bei den Kreisverwaltungsbehörden (mit Z2.1)
4. Aus- und Fortbildung der Veterinärassistenten und Probenehmern bei den Kreisverwaltungsbehörden (mit Z2.1)
Regierung von Oberbayern Dienststelle Heßstraße 128
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 14:00 Uhr |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
- Bolkart, D.
Team Ober-, Mittel- und Unterfranken
Telefon +49 (0)89 2176-2656
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Büchele, N.
Team Ober-, Mittel- und Unterfranken
Telefon +49 (0)89 2176-2687
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Diersche, A.
Team Niederbayern und Oberpfalz
Telefon +49 (0)89 2176-2183
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Dilger, Ch.
Allgemein
Telefon +49 (0)89 2176-2793
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Duchon, F.
Team Niederbayern und Oberpfalz
Telefon +49 (0)89 2176-2784
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Engelmayer, T.
Team Niederbayern und Oberpfalz
Telefon +49 (0)89 2176-2182
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Göhner, W. - Sachgebietsleiter
Futtermittelüberwachung Bayern
Telefon +49 (0)89 2176-2783
Fax +49 (0)89 2176-2021
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Hausl, V.
Allgemein
Telefon +49 (0)89 2176-2721
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Herbst, E.
Team Schwaben
Telefon +49 (0)89 2176-2785
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Hielscher, P.
Allgemein
Telefon +49 (0)89 2176-2697
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Hobmaier, Th.
Team Oberbayern und Schwaben
Telefon +49 (0)89 2176-2766
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Müller, F.
Team Oberbayern
Telefon +49 (0)89 2176-2698
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Paglia, F.
Allgemein
Telefon +49 (0)89 2176-2394
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Perfetto, D. - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Referentin
Telefon +49 (0)89 2176-2781
Fax +49 (0)89 2176-2021
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Verwaltung
Telefon +49 (0)89 2176-2848
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Schwarzmeier, M.
Verwaltung
Telefon +49 (0)89 2176-2123
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Weiß, K.
Allgemein
Telefon +49 (0)89 2176-2081
E-Mailfuttermittelrecht@reg-ob.bayern.de - Zechel, K.
Verwaltung
Telefon +49 (0)89 2176-2077
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Regierung von Oberbayern Dienststelle Heßstraße 128
Rechtstexte und Informationen
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Konditionalität – Fragen und Antworten
Häufige Fragen der Landwirte zur Futtermittelhygieneverordnung
Merkblatt des Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) für den Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb - Teil 1
Säuren als Konservierungsmittel (z.B. Ameisen-, Propion-, Milch-, Sorbin- und Zitronensäure sowie deren Salze und Gemische)Anlage zu Teil 1
Protokoll zum Einsatz von SäurenMerkblatt des Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) für den Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb - Teil 2
Harnstoff und seine DerivateMerkblatt für den Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb - Teil 3
AminosäurenSalmonellen in Futtermitteln – das müssen Landwirte beachten
Merkblatt für Landwirte bei Herstellung von Mischfuttermitteln für Dritte
Service für die Futtermittelunternehmer
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Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen („Dioxin-Meldungen“)
Nach § 2 Abs. 2 der Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (MitÜbermitV, Anlage 1) sind Lebens- und Futtermittelunternehmer verpflichtet, Mitteilungen nach § 44a Abs. 1 Satz 1 LFGB i.V.m. § 1 MitÜbermitV („Dioxin-Meldungen“) grundsätzlich in elektronischer Form vorzunehmen.
Das BVL hat in diesem Zusammenhang das der Anlage 2 zu entnehmende Muster für die digitale Datei sowie Hinweise (Anlage 3) hierzu erstellt. Zukünftige „Dioxin-Meldungen“ sind daher verpflichtend in dieser Form an die Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde zu übermitteln.
Vor der Übermittlung der Dateien an das BVL werden diese durch die Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde anonymisiert (vgl. hierzu auch anliegende Ausfüllhinweise; Anlage 3).
Die Datei ist per E-Mail an E-Mail-Adresse futtermittelrecht@reg-ob.bayern.de zu übermitteln. Es ist dem Unternehmen vor dem Hintergrund der unter Umständen fraglichen Datensicherheit im E-Mail-Verkehr jedoch freigestellt, auch einen anderen Weg der elektronischen Übermittlung zu wählen. Neben einer Übermittlung per E-Mail käme beispielsweise auch eine Datenübermittlung durch Übersendung eines Datenträgers an folgende Postanschrift in Betracht:
Regierung von Oberbayern
SG 56 - Futtermittelüberwachung Bayern
Maximilianstr. 39
80538 MünchenDateien zum Download