Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie
Wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen zur Anerkennung von Studienleistungen die Bearbeitungsdauer im August mindestens 4 Wochen beträgt. Darum bitten wir Sie, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen. Um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden, achten Sie bei der Antragsstellung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Studienunterlagen und Gleichwertigkeitsbescheinigungen sind nur in Original oder in beglaubigten Kopien einzureichen. Diese können ausnahmsweise per E-Mail akzeptiert werden, wenn sie direkt von Ihrer Universität versendet werden.
Bitte beachten Sie:
Seit dem 01.01.2018 werden die Antragsunterlagen Bestandteil der bei der Regierung von Oberbayern elektronisch geführten Akten. Die in Papierform eingereichten Unterlagen werden nach der elektronischen Erfassung nicht aufbewahrt und können daher auch nicht mehr zurückgesandt werden.
Humanmedizin
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- Organisation
Das bei der Regierung von Oberbayern eingerichtete Landesprüfungsamt ist bayernweit zuständig für den Vollzug der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO).
Dabei werden Teilaufgaben von den medizinischen Prüfungsämtern an den jeweiligen Universitäten im Auftrag der Regierung von Oberbayern wahrgenommen (Adressen s. u.).
- Aufgaben und Zuständigkeiten
- Zulassung zu den Ärztlichen Prüfungen
Hierfür wenden Sie sich bitte an das medizinische Prüfungsamt der Universität, an der Sie im Fach Humanmedizin eingeschrieben sind.
- Anerkennungen
- der Ausbildung in erster Hilfe
- des Krankenpflegedienstes
- der Famulatur
- des Praktischen Jahres
Hierfür wenden Sie sich bitte - sofern Sie an einer bayerischen Universität im Studienfach Humanmedizin eingeschrieben sind, an das medizinische Prüfungsamt Ihrer Universität (s. u.)
- sofern Sie noch keinen Studienplatz in Deutschland besitzen und in Bayern geboren sind, an uns (Regierung von Oberbayern, Landesprüfungsamt Humanmedizin)
- Anrechnungen und Anerkennungen von Studienzeiten und Studienleistungen
- die während eines Studiums der Humanmedizin im Ausland erbracht wurden
- die während eines verwandten Studiums im In- und Ausland erbracht wurden
Hierfür wenden Sie sich bitte - sofern Sie in Bayern geboren sind oder bereits für ein Studium der Humanmedizin an einer bayerischen Universität eingeschrieben oder zugelassen sind, an uns (Regierung von Oberbayern, Landesprüfungsamt Humanmedizin)
- sofern Sie in einem anderen Bundesland geboren sind und noch nicht für ein Studium der Humanmedizin an einer bayerischen Universität eingeschrieben oder zugelassen sind, an das Landesprüfungsamt des jeweiligen Landes
- sofern Sie im Ausland geboren sind und noch nicht für ein Studium der Humanmedizin an einer bayerischen Universität eingeschrieben oder zugelassen sind, an das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Düsseldorf
- Organisation
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Hier finden Sie folgende Leistungen inklusive der zugehörigen Formulare:
- Studium der Humanmedizin; Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studienleistungen
- Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses oder Anrechnungsbescheides
Zahnmedizin
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Hier finden Sie folgende Leistungen inklusive der zugehörigen Formulare:
- Studium der Zahnmedizin; Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen
- Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses oder Anrechnungsbescheides
Pharmazie
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Bekanntmachungen – Landesprüfungsamt für Pharmazie
Prüfung Herbst 2024
Prüfungen Frühjahr 2025
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Das Merkblatt „Hinweise zur Ableistung der praktischen Ausbildung im Ausland“ finden Sie im Antragsformular zur Leistung „Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland“ (siehe hier).
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Hier finden Sie folgende Leistungen inklusive der zugehörigen Formulare:
- Pharmazeutische Prüfungen; Beantragung der Zulassung
- Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland
- Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen
Bescheinigungen:
Bescheinigung über die Tätigkeit als Famulus
Bescheinigung über die praktische Ausbildung
Psychotherapie
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Hier finden Sie folgende Leistung inklusive der zugehörigen Formulare, die auch Hinweise zur staatlichen Prüfung für Psychotherapeuten beinhalten:
- Psychotherapeut/in; Beantragung der Zulassung zur staatlichen Prüfung
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Anfragen an das Landesprüfungsamt
Servicenummer für Medizin Telefon +49 89 2176-1180 Telefax +49 89 2176-402307 landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de Servicenummer für Pharmazie Telefon +49 89 2176-2643 Telefax +49 89 2176-402643 landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de Servicenummer für Psychotherapie – Zugang zur Ausbildung Telefon +49 89 2176-1181 Telefax +49 89 2176-401181 psychotherapie@reg-ob.bayern.de Servicenummer für Psychotherapie – Zulassung zur Prüfung Telefon +49 89 2176-2807 Telefax +49 89 2176-402807 landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de Telefonsprechzeiten Montag, Mittwoch und Freitag:
09:00 - 11:00 UhrIhre Anfragen können Sie an diesen Tagen auch schriftlich oder per E-Mail an das Landesprüfungsamt richten.
Unterlagen können postalisch zugesandt oder persönlich bei der Pforte im Hauptgebäude abgegeben werden. Anschrift und Öffnungszeiten
Alternativ können Unterlagen auch jederzeit in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.
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Aufgrund der staatlichen Prüfungen ist das Landesprüfungsamt 2025
an folgenden Tagen geschlossen:Montag, 10.03. bis einschließlich Freitag, 14.03.2025 Montag, 07.04. bis einschließlich Freitag, 11.04.2025 Montag, 18.08. bis einschließlich Freitag, 22.08.2025 Montag, 20.10. bis einschließlich Freitag, 24.10.2025