Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Zweck
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Bau und Ausbau der in Art. 2, Nrn. 2 bis 4, Nr. 5 Halbsatz 2, Nr. 6 (Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe) und Art. 8 Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz genannten Vorhaben (Infrastrukturförderung), soweit diese Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (Art. 1 und 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)) in Bayern dienen.
Befristet bis 31.12.2026 gewährt der Freistaat gem. Art. 13 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayFAG für bauliche Maßnahmen der Gemeinden und Landkreise zur Herstellung der Barrierefreiheit und Verbesserung der Zuwegung Zuwendungen.
Gegenstand
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Öffentlichen Personennahverkehr werden der schienen- und straßenbezogen Bau oder Ausbau von Verkehrswegen, Umsteigeparkplätze und Haltestellen, Omnibusbetriebshöfe, zentrale Werkstätten, Fahrradabstellanlagen, Verkehrsleitsysteme und Beschleunigungsmaßnahmen gefördert, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.
Zuwendungsfähige Kosten
Die zuwendungsfähigen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendungen werden als Projektförderung (Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung) gewährt.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 31.2 - Schienen- und Seilbahnen
Ansprechpartner
Kaiser, Norbert - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2039
Fax +49 (0)89 2176-402039
E-Mail norbert.kaiser@reg-ob.bayern.deKein Besuchsverkehr.Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Das Vorhaben muss
- zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,
- in einem Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein,
- bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
- mit städtebaulichen Maßnahmen, die gegebenenfalls betroffen sind, abgestimmt sein,
- Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen und
- die Finanzierung muss gewährleistet sein.
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände, öffentliche und private Unternehmen, soweit die Vorhaben dem ÖPNV dienen.
Ausschlusskriterien:
Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Regierungen einzureichen.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Antragseingang möglich
Erläuterung:
Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn setzt voraus, dass nach dem Ergebnis einer mindestens überschlägigen Prüfung
- das Vorhaben hinsichtlich Planung und Ausführung den Anforderungen und den sonstigen Fördervoraussetzungen entspricht,
- die Finanzierung einschließlich der Zwischenfinanzierung für die erwartete Zuwendung grundsätzlich gesichert ist und
- die Belastung künftiger Haushalte sich im Falle einer späteren Förderung unter Berücksichtigung der Finanzierungsleistungen des Vorhabenträgers in angemessenem Umfang hält.
Das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben trägt allein der Vorhabenträger.
Der Antrag muss bis 01.12.2025 gestellt werden.Periodische: jeweils bis zum bis 1. Dezember für das Folgejahr.
- Erforderliche Unterlage/n
- Antrag zur Gewährung von Abschlagszahlungen auf Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVG
- Nahverkehrspläne: Oder gleichwertige Pläne, soweit sie der Regierung noch nicht vorliegen.
- Erläuterungsbericht: Ausführliche Darlegung der angestrebten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Insbesondere Angaben über die Situation der derzeit vorhandenen Verkehrsanlagen und deren Kapazität (z. B. Liniennetze mit Angabe der Haltestellen und Umsteigemöglichkeiten, zugehörige Parkmöglichkeiten) sowie die Vorbereitung des Vorhabens, insbesondere über den Stand des Grunderwerbs, der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bauleitpläne, Planfeststellung) sowie Beteiligungsbereitschaft Dritter (Verwaltungsvereinbarungen)
- Übersichtsplan des Vorhabens
- Notwendige Pläne, Regelquerschnitte, Grunderwerbspläne und -verzeichnisse: Soweit für die Beurteilung der Maßnahme maßgebend. Und soweit zur Darstellung besonderer Bauwerke (z. B. Haltestelle, Park- & Ride-Anlagen, Parkeinrichtungen, Betriebshöfe, zentrale Werkstätten) erforderlich. Bei Tiefbauvorhaben in Anlehnung an die Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - Ausgabe 2012 (RE 2012)
- Kostenschätzung/Kostenberechnung mit Kostenzusammenfassung: Bei Hochbaumaßnahmen gem. Muster 5 zu Art. 44 BayHO zusätzliche Einzelaufstellung für Gerätekosten. Bei Tiefbaumaßnahmen in Anlehnung an die Anlage der Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - RE 2012
- Stellungnahme des Aufgabenträgers: ÖPNV-Aufgabenträger
- Nachweis der Anhörung gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e BayGVFG mit dem entsprechenden Ergebnis: Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit ist möglichst weitreichend entsprechen. Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen nach Art. 19 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes auzuhören. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder -beiräte, sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinn des § 13 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzuhören.
- Zusätzliche Unterlagen bei Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten: Aufstellung über die im Jahr vor der Antragstellung gefahrene Kilometer; aufgegliedert nach den einzelnen Verkehrsarten. Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten zwei Jahre. Aussage der Baugenehmigungsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Aufstellung über vorhandenen Geräte und Anlagenteile.
- Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten
- Aufstellung über die im jeweils maßgeblichen Haushaltsjahr aufgewendeten Eigenmittel
- Soweit entsprechende Muster zur Verfügung stehen, sind diese zu verwenden.
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten (Muster 1b zu Art. 44 BayHO)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2b zu Art. 44 BayHO - Doppik)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2a zu Art. 44 BayHO - Kameralistik)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Erläuterungsbericht zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Hochbaumaßnahme (Muster 6 zu Art. 44 BayHO)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Auszahlungsantrag (Muster 3 zu Art. 44 BayHO)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Kosten von Hochbauten (Muster 5 zu Art. 44 BayHO)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Vergabenachweis für die Baumaßnahme (Anlage zu Muster 4 nach Art. 44 BayHO)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- RZÖPNV - Anlage 1 - Erklärung zur Subventionserheblichkeit der AngabenDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- RZÖPNV - Anlage 2 - Ermittlung der zuwendungsfähigen KostenDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- RZÖPNV - Anlage 3 - ZwischennachweisDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- RZÖPNV - Anlage 4 - Übersicht über die AusgabenDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Flächenzusammenstellung zum Erläuterungsbericht (Muster 6a zu Art. 44 BayHO)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Verwendungsbestätigung (Muster 4a zu Art. 44 BayHO)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Es fallen keine Kosten an.
- Gesetz über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - BayGVFG)
- Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien - RZÖPNV)
- Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG
- Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
- Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG)