Abfallrecht; Vollzug
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Die Grundlagen der Abfallwirtschaft in Deutschland hat der Bund im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt.
Für die vom Bund im KrWG und den ausführenden Verordnungen nicht geregelten Bereiche der Abfallwirtschaft sowie zur Ausführung und Ergänzung der vom Bund getroffenen Regelungen haben die Länder eigene Abfallgesetze erlassen. In Bayern ist hier das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) heranzuziehen.
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt.
Die Zuständigkeiten in Bayern im Bereich der Abfallentsorgung sind in der Abfallzuständigkeitsverordnung geregelt (siehe „Weiterführende Links“) und liegt grundsätzlich bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte).
Die Zuständigkeit der Regierungen umfasst u.a. die folgenden Punkte:
- Beratung der Landratsämter und kreisfreien Städte hinsichtlich des Vollzugs des KrWG und der auf Grund des KrWG erlassenen Verordnungen (z. B. Altfahrzeugverordnung, Altholzverordnung, etc.)
- Aufsicht über die Landratsämter und kreisfreien Städte im Bereich des Abfallrechts
- Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Ausnahmen von der Überlassungspflicht von Sonderabfällen an die GSB Sonderabfallentsorgung-Bayern GmbH für ganz Bayern (die Regierung von Oberbayern ist bayernweit zuständig)
- Zustimmung zur Abfallwirtschaftssatzung, soweit durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfälle von der Entsorgung ausgeschlossen werden sollen
- Zustimmung, falls durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfälle im Einzelfall von der Entsorgung ausgeschlossen werden sollen
- Entscheidung über Widersprüche gegen Abfallgebührenbescheide.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt
Ansprechpartner
Frau Ammerl - Arbeitsbereichsleiterin
Abfall- und Gentechnikrecht
Telefon +49 (0)89 2176-2582
Fax +49 (0)89 2176-402582
E-Mail umweltrecht@reg-ob.bayern.de
Herr Falter - Sachbearbeiter
Allgemeines Abfallrecht, grenzüberschreitende Abfallverbringung
Telefon +49 (0)89 2176-2748
Fax +49 (0)89 2176-402748
E-Mail waste-shipment@reg-ob.bayern.de
Frau Meyer - Sachbearbeiterin
Allgemeines Abfallrecht, grenzüberschreitende Abfallverbringung
Telefon +49 (0)89 2176-2987
Fax +49 (0)89 2176-402987
E-Mail waste-shipment@reg-ob.bayern.de
Frau Nestler - Sachbearbeiterin
Allgemeines Abfallrecht, grenzüberschreitende Abfallverbringung
Telefon +49 (0)89 2176-2661
Fax +49 (0)89 2176-402661
E-Mail waste-shipment@reg-ob.bayern.deHinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914 - Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft (fachliche Fragen)
Telefon +49 (0)89 2176-1151
Fax +49 (0)89 2176-401151
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- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfZustV)
- Liste der geltenden abfallwirtschaftlichen Regelungen in Bayern, Deutschland und EU
Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
- Abfallratgeber Bayern - Abfallinformationen (z. B. Entsorgungshinweise und Abfuhrtermine) der Städte, Landkreise und Zweckverbände
- Rechtssammlung im Abfallratgeber Bayern
- Organisation der Abfallwirtschaft in Bayern