Wildpark; Beantragung der Anerkennung
Ein Wildgehege darf nur dann die Bezeichnung „Wildpark“ führen, wenn es als Wildpark anerkannt wurde.
Wildgehege, in denen Schalenwild zu Jagdzwecken gehegt und durch Jagdhandlungen genutzt wird, können durch die höhere Jagdbehörde als Wildpark anerkannt werden.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner
Auth, Philipp
Jagdrecht: Anerkennung von Wildgehegen als Wildpark, Abschuss in Wintergattern, Ausnahmegenehmigungen, Fischereirecht
Telefon +49 (0)89 2176-2964
Fax +49 (0)89 2176-402964
E-Mail jagdundforst@reg-ob.bayern.de
Grebner, Carolina - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz; Referentin
Telefon +49 (0)89 2176-2944
Fax +49 (0)89 2176-402944
E-Mail sachgebiet-10@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr und nach Vereinbarung
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2343
Der formlose Antrag ist bei der höheren Jagdbehörde einzureichen.
- Genehmigung des Wildgeheges
Vorlage der Genehmigung nach Art. 23 Abs. 2 Satz 1; Abs. 3 BayJG bzw. Nachweis der Fiktion nach Art. 23 Abs. 5 Bayerisches Jagdgesetz
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
30 bis 600 EUR