Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Beantragung einer Versetzung
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen, die aus persönlichen Gründen einen neuen Dienstort bzw. bei Grund- und Mittelschulen einen anderen Schulamtsbezirk anstreben, können einen Antrag auf Versetzung stellen.
Die Regierungen sind bei Versetzungen von Lehrkräften in andere Regierungsbezirke für folgende Schularten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde:
- Grund- und Mittelschulen (Lehrkräfte, Fachlehrkräfte, Förderlehrkräfte)
- Förderschulen
- Schulen für Kranke und
- Berufliche Schulen (ohne FOSBOS).
Anträge auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk Bayerns können mit Wirkung vom 1. August des jeweiligen Jahres (Schuljahresbeginn) auf dem Dienstweg bei der zuständigen Regierung gestellt werden. Die jeweils gültigen Antragsfristen sind im jeweiligen Staatlichen Schulanzeiger der zuständigen Regierung veröffentlicht).
Die Regierungen sind bei Versetzungen von Lehrkräften innerhalb des Regierungsbezirks für folgende Schularten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde:
- Grund- und Mittelschulen
Die Regierung entscheidet nur bei Versetzungen in einen anderen Schulamtsbezirk, Zuweisungen an andere Schulen innerhalb des jeweiligen Schulamtsbezirks führt das Staatliche Schulamt in eigener Zuständigkeit durch. - Förderschulen und Schulen für Kranke
- Berufliche Schulen mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen
- Versetzungsanträge zwischen Grund-/Mittelschulbereich und Förderschulbereich
- Versetzungsanträge vom Grund-/Mittelschulbereich bzw. Förderschulbereich an andere Schularten (z. B. Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen)
Bei der Entscheidung über eine mögliche Versetzung hat die Regierung in erster Linie den Personalbedarf zu berücksichtigen. Sie muss dafür sorgen, dass an allen beruflichen Schulen (ohne FOSBOS), Grund-, Mittel- und Förderschulen des Regierungsbezirks ein möglichst vergleichbarer Versorgungsgrad im Personalbereich hergestellt wird. Dies bedeutet, dass eine gleichmäßige Verteilung der Lehrerinnen und Lehrer auf alle beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulamtsbezirke im Rahmen der durch die Klassenbildung gegebenen Notwendigkeiten sicherzustellen ist.
Die Rahmenbedingungen der Personalzuweisungen sind in erheblichem Maße über die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und maßgeblichen Landtagsbeschlüsse definiert. Damit ist auch sichergestellt, dass Mütter bzw. Väter oder Familienzusammenführungen grundsätzlich bevorzugt behandelt werden und somit dem sozialen Anspruch staatlichen Handelns bestmöglich Rechnung getragen wird.
Im Versetzungsverfahren können grundsätzlich nur die Antragsteller versetzt werden, die ab Beginn des kommenden Schuljahres im aufnehmenden Regierungsbezirk bzw. Schulamtsbezirk (in Voll- oder Teilzeit) für einen Einsatz zur Verfügung stehen.
Das Direktbewerbungsverfahren ist eine Ergänzung zum allgemeinen Versetzungsverfahren und bietet Lehrerinnen und Lehrern in den jeweils betroffenen Regierungsbezirken die Möglichkeit, sich direkt auf eine zu besetzende Stelle an einer bestimmten Schule zu bewerben. Die Regierungen schreiben für Lehrkräfte mit Lehramt an Grund-, Mittel- oder Förderschulen punktuell schulbezogene Stellen aus, auf die Direktbewerbungen auch regierungsbezirksübergreifend möglich sind. Die genauen Angaben zum Verfahren werden in den jeweiligen Schulanzeigern veröffentlicht.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern)
Genaue Hinweise zum Verfahren und zu den konkreten Terminsetzungen sowie den zu verwendenden Formularen für den Regierungsbezirk Oberbayern werden im Oberbayerischen Schulanzeiger veröffentlicht:
- Versetzung in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland:
Oberbayerischer Schulanzeiger [Dateiformat: pdf] Dezember - Alle anderen Versetzungsverfahren:
Oberbayerischer Schulanzeiger [Dateiformat: pdf] Januar (Versetzung in andere Regierungsbezirke; Versetzung und Zuweisung innerhalb des Regierungsbezirks; Direktbewerbung innerhalb des Regierungsbezirkes Oberbayern: Schule sucht Lehrer - Lehrer sucht Schule)
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation, Personal
Ansprechpartner
Sommerfeld, Tanja
Versetzungen, Einstellungen, Auslandsschuldienst, Schulsozialpädagogische Fachkräfte im Programm „Schule öffnet sich“, Arbeitsverträge für Maßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen und Unterstützungssystemen
Telefon +49 (0)89 2176-2240
Fax +49 (0)89 2176-402240
E-Mail volksschulen@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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Ansprechpartner
Gramolla-Ferstl, Christine
Personal, befristete Arbeitsverträge, Differenzierungskräfte, Schulassistenz, Zusatzqualifikation, Führungskräfte Vorqualifikation, Kollegiales Coaching, Schulaufsicht an Sonderpädagogischen Förderzentren / Förderschulen Oberbayern Nord, Team Berater digitale Bildung, Fachlehrer EG/mt, Dienstaufsicht Fachberatung EG/mt
Telefon +49 (0)89 2176-3299
E-Mail foerderschulen@reg-ob.bayern.de
Herrnberger, Josef - stellvertretender Sachgebietsleiter
Schulen für Kranke, Hausunterricht, Klassen für Kranke, Statistiken, Fachberatung-IT
Telefon +49 (0)89 2176-3299
E-Mail foerderschulen@reg-ob.bayern.de
Jakoby-Mittermaier, Monika - Sachgebietsleiterin
Personal, Besetzung Funktionsstellen, Dienstaufsicht Seminar und Ausbildung Dienstaufsicht und Fachaufsicht Sonderpädagogische Förderzentren Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung, Dienstaufsicht Berater digitale Bildung, Fachberatung EG, Sport und Verkehrserziehung
Telefon +49 (0)89 2176-3299
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Bremhorst, Jutta - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Referentin für staatliches Personal
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Es können nur Lehrkräfte einen Versetzungsantrag stellen, die bereits in einem festen Beschäftigungsverhältnis (Beamtenverhältnis oder unbefristeter Arbeitsvertrag) stehen.
Das Verfahren unterscheidet sich je nach Schulart, Regierungsbezirk und Lage der Schule, an die eine Versetzung beantragt wird. Genaue Informationen können Sie entweder einer regionalen Ergänzung entnehmen oder bei der zuständigen Regierung erfragen.
Versetzungsanträge werden schnellstmöglich bearbeitet.
Fristen werden regional und schulartbezogen gesetzt.
Genaue Hinweise zum Verfahren und zu den konkreten Terminsetzungen sowie den zu verwendenden Formularen für den Regierungsbezirk Oberbayern werden im Oberbayerischen Schulanzeiger veröffentlicht:
- Versetzung in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland:
Oberbayerischer Schulanzeiger [Dateiformat: pdf] Dezember - Alle anderen Versetzungsverfahren:
Oberbayerischer Schulanzeiger [Dateiformat: pdf] Januar (Versetzung in andere Regierungsbezirke; Versetzung und Zuweisung innerhalb des Regierungsbezirks; Direktbewerbung innerhalb des Regierungsbezirkes Oberbayern: Schule sucht Lehrer - Lehrer sucht Schule)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (Empfänger: Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation, Personal)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (Empfänger: Sachgebiet 41.1 - Förderschulen - Organisation, Personal und Schulaufsicht)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufsschulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe)
- Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk (Grund- und Mittelschulbereich)
- Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks (Grund- und Mittelschulbereich)
- Bewerbung auf eine ausgeschriebene Lehrerstelle im Direktbesetzungsverfahren (Grund- und Mittelschulbereich)
- Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk (Förderschulbereich)
- Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks (Förderschulbereich)
- Versetzung von Lehrkräften an staatlichen beruflichen SchulenDie Versetzung an staatlichen beruflichen Schulen wird online beantragt.