Wohnungspakt Bayern – Kommunales Wohnraumförderprogramm
Nr. 009 vom 21.01.2020
Über 8,4 Millionen Euro für 25 Mietwohnungen in Hohenbrunn
Die Gemeinde Hohenbrunn im Landkreis München errichtet an der Robert-Bosch-Straße im Ortsteil Riemerling einen Neubau mit 25 Mietwohnungen. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 8.428.000 Euro bewilligt. Davon werden 3.325.000 Euro als Zuschuss ausbezahlt und 5.103.000 Euro als zinsgünstiges Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 12,9 Millionen Euro.
Mit dem Projekt werden vor allem Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen. Es entsteht ein vielfältiges Angebot von unterschiedlichen Wohnungstypen, vom Einzimmerapartment bis zur Fünfzimmerwohnung,. Die Grundrisse einiger Wohnungen sind zudem so gestaltet, dass sie sich besonders gut für Alleinerziehende eignen. Zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens ist ein Gemeinschaftsbereich vorgesehen. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, vor allem auch für Senioren. Fünf Wohnungen sind für die Nutzung durch Rollstuhlfahrer geplant.
Im Jahr 2019 standen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 170 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.