Neue Stiftung in München
Nr. 076 vom 07.07.2020
CURT ABLASSMAYER-STIFTUNG MÜNCHEN staatlich anerkannt
Die Regierung von Oberbayern hat die CURT ABLASSMAYER-STIFTUNG MÜNCHEN mit Sitz in München am 10.06.2020 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung der Jugendhilfe.
Errichtet hat die Stiftung Ulf Jäkel als Testamentsvollstrecker über den Nachlass von Kurt Ablaßmayer. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Ulf Jäkel unter 0 83 41 / 966 860.
Allein im Jahr 2019 hat die Regierung von Oberbayern 37 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.780 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2019 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 4.273 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Für die Zweckverwirklichung sollen einer Stiftung in der Regel jährliche Erträge in Höhe von mindestens 2000 € zur Verfügung stehen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen im Internet unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37199/40433/index.html.
Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.