Klinikum Großhadern: Genehmigung eines neuen Dachlandeplatzes
Nr. 113 vom 08.10.2020
Deutliche Verbesserungen bei der Notfallversorgung von Schwerstverletzten
Das Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern hat am 05.10.2020 einen neuen Dachlandeplatz für Rettungshubschrauber am Universitätsklinikum Großhadern genehmigt. Dieser entsteht auf dem neu zu errichtenden Herz-Lungen-Gefäß-Zentrum in unmittelbarer Nähe zur zentralen Notaufnahme im Operativen Zentrum. Durch die Ankoppelung des Dachlandeplatzes an die Notaufnahme werden die medizinischen Abläufe wesentlich verbessert, insbesondere können schwerstverletzte Patienten noch schneller und sicherer notfallversorgt werden. Die Inbetriebnahme des Dachlandeplatzes ist in Abhängigkeit von der Fertigstellung des Herz-Lungen-Gefäß-Zentrums frühestens für 2034 geplant.
Der bereits vorhandene Bodenlandeplatz für Hubschrauber im Westen des Campus sowie die dort vorhandene Station für den Rettungshubschrauber „Christoph München“ bleiben bestehen. Der neue Dachlandeplatz wird nur für die Fälle genutzt, in denen ein Notfallpatient zum Klinikum transportiert oder in ein anderes Klinikum verlegt werden muss. Für den Dachlandeplatz werden künftig 1010 Flugbewegungen prognostiziert, davon 872 am Tag und 138 nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Neben der technischen Eignung des Platzes und der einwandfreien Lage der An- und Abflugflächen prüfte die Regierung vor allem auch die Lärmauswirkungen der Flugbewegungen am neuen Dachlandeplatz und am bestehenden Bodenlandeplatz.
Im Rahmen der ersten Auslegung der Planunterlagen Anfang 2019 gingen 464 Einwendungen ein, die vor allem die Lärmbelastung für die Umgebung thematisiert haben. Gegen die daraufhin ergänzten Unterlagen gingen 53 Einwendungen ein.
Auf Grundlage des Lärmgutachtens und unter Zugrundelegung der prognostizierten Flugbewegungszahlen ist jedoch davon auszugehen, dass die Anwohner keinen unzumutbaren Lärmauswirkungen ausgesetzt sein werden. Die wesentlich verbesserten Rettungsmöglichkeiten für Notfallpatienten überwiegen deutlich die Belästigungen, die aufgrund der versorgungsnahen Lage des Klinikums naturgemäß verbleiben.
Der Bescheid kann vom 28.10.2020 bis 10.11.2020 bei der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, 80331 München (Auslegungsraum 071, Erdgeschoss) eingesehen werden. Er ist auch auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern unter der Rubrik „Service“ abrufbar. Gegen den Bescheid kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden.