Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 114 vom 14.10.2020
Manching: Grünes Licht für Höhenfreimachung
Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für die Höhenfreimachung der Einmündungen der Staatsstraße 2335 und der Geisenfelder Straße in die B 16 östlich des Marktes Manching (Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm) genehmigt. Insgesamt sollen anstelle der bisherigen höhengleichen Einmündungen zwei Brückenbauwerke über die B 16 sowie Verknüpfungsrampen, ein Kreisverkehr, eine Unterführung sowie Lärmschutzwände errichtet werden. Mit der Baumaßnahme soll die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit auf der B 16 und deren Kreuzungs- und Knotenpunkten gewährleistet, insbesondere mehrere Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Zudem sollen die westlich der B 16 gelegenen bebauten Gebiete vor Verkehrslärm geschützt sowie der geplante Technologiepark Ost an die B 16 und das bestehende Verkehrsnetz angebunden werden.
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen von zahlreichen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie private Einwendungen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt.
Hinweise zur Veröffentlichung von Planfeststellungsbeschluss und Planunterlagen:
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen werden nun für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite des Marktes Manching zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Zum Schutz von Bürgern und Mitarbeitern wird gemäß § 3 Abs. 1 des Ende Mai in Kraft getretenen Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die sonst übliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgebliche Form ersetzt. Soweit das Infektionsgeschehen es zulässt, werden die Unterlagen parallel auch in Papierform im Rathaus des Marktes Manching zur Einsicht (nach vorheriger Terminvereinbarung) ausgelegt. Der genaue Zeitraum sowie nähere Details zur Auslegung und Veröffentlichung im Internet werden vorab durch den Markt Manching ortsüblich bekannt gemacht.
Planfeststellungsbeschluss und planfestgestellte Unterlagen sind in Kürze auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden. Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf dieser Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig.