Neue Stiftung in München
Nr. 131 vom 25.11.2020
Stiftung Atelier Manfred Mayerle staatlich anerkannt
Die Regierung von Oberbayern hat die Stiftung Atelier Manfred Mayerle mit Sitz in München als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Errichtet haben die Stiftung Herr Manfred Mayerle und Frau Elka Jordanow. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Manfred Mayerle unter 0177 2723000.
Das Werk von Manfred Mayerle steht für die Verbindung von bildender Kunst und Architektur. Die Stiftung Atelier Manfred Mayerle will mit dem Erhalt des Werkes, des Archivs und des Ateliers von Manfred Mayerle ein anschauliches Beispiel hierfür im süddeutschen Raum in der historischen Periode von der Nachkriegszeit bis in die Gegenwart erschließen und für Kunstwissenschaft, For-schung und für die Öffentlichkeit zugänglich machen.
Allein im Jahr 2019 hat die Regierung von Oberbayern 37 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.780 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdop-pelt. Die Gesamtzahl der Ende 2019 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 4.273 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind nicht erfor-derlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Für die Zweckverwirklichung sollen einer Stiftung in der Regel jährliche Erträge in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen im Internet unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37199/40433/index.html. Dort findet sich auch der aktuelle Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.