Einsichtnahme in die Planunterlagen
Nr. 019 vom 22.04.2021
Walpertskirchener Spange: Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt
Im Rahmen des „Erdinger Ringschlusses“ hat das Eisenbahn-Bundesamt Anfang März das Anhörungsverfahren für die Walpertskirchener Spange zwischen Erding und der Bahnstrecke München – Mühldorf westlich von Thann-Matzbach gestartet. Mit dem Projekt soll die Schienenanbindung des Flughafens München in Richtung Südostbayern unter anderem durch den Neubau einer eingleisigen elektrifizierten Strecke verbessert werden. Für diesen rund neun Kilometer langen Streckenabschnitt beginnt nun Ende April die Öffentlichkeitsbeteiligung: Bürgerinnen und Bürger haben dann Gelegenheit, die Planunterlagen einzusehen und Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Regierung von Oberbayern als zuständiger Anhörungsbehörde oder in den Kommunen, in denen der Plan ausliegt, einzureichen.
Die amtliche Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren sowie der Link zu den Planunterlagen sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar. Die Planunterlagen können demnach digital auf der Projekt-Webseite der DB Netz AG vom 26. April bis einschließlich 25. Mai 2021 aufgerufen werden. Zudem werden sie in den Städten Erding und Freising sowie in den Gemeinden Lengdorf, Walpertskirchen, Bockhorn, Oberding, Fraunberg, Langenpreising, Fahrenzhausen und Maitenbeth in Papierform öffentlich ausgelegt und können dort nach vorheriger Terminvereinbarung während der Dienstzeiten eingesehen werden. Nähere Einzelheiten zu Ort und Zeit der Auslegung geben die Gemeinden ortsüblich bekannt.
Die Regierung von Oberbayern fungiert im Planfeststellungsverfahren als Anhörungsbehörde. In dieser Funktion sammelt sie Einwendungen und Stellungnahmen und leitet diese nach Ablauf der Einwendungsfrist gebündelt der DB Netz AG als Vorhabenträgerin zu, die darauf wiederum Stellung nimmt. Daran schließt sich ein Erörterungstermin mit den Verfahrensbeteiligten an. Den Abschluss des Anhörungsverfahrens bildet eine Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, deren Zuständigkeit im Planfeststellungsverfahren damit endet. Die Entscheidung über einen Planfeststellungsbeschluss obliegt anschließend dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständiger Planfeststellungsbehörde.