Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 052 vom 16.08.2021
Grünes Licht für den Ausbau der Staatsstraße 2093 zwischen Wildenwart und Bachham
Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den Ausbau der Staatsstraße (St) 2093 zwischen Wildenwart und Bachham genehmigt, der auch den Neubau einer Umgehung von Prutdorf beinhaltet. Ziel der geplanten Maßnahme ist es, eine verkehrssichere und leistungsfähige Straßenverbindung zu schaffen. Weiterhin soll das Ortsgebiet Prutdorf insbesondere vom Schwerverkehr und den damit verbundenen Lärm- und Schadstoffemissionen entlastet und die Verkehrssicherheit im Ortsbereich erhöht werden.
Die geplante Baumaßnahme erstreckt sich über eine Gesamtlänge von knapp 2,2 Kilometern. Sie umfasst im ersten Schritt den Neubau der Ortsumfahrung von Prutdorf, im Anschluss daran erfolgt in einem zweiten Bauabschnitt der Ausbau der St 2093 zwischen Prutdorf und Bachham. Im Trassenverlauf weicht die Staatsstraße ab der Kreisverkehrsanlage bei Wildenwart von der bestehenden Trasse ab und orientiert sich an der bestehenden Hangkante sowie dem Landschaftsschutzgebiet und umfährt Prutdorf komplett im Osten. Zwischen dem Ortsende von Prutdorf und dem Weiler Gaishacken erfolgt die Straßenführung dann wieder bestandsorientiert. Die Fahrbahn ist zweistreifig – mit einem Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung – konzipiert und soll insgesamt 6,50 Meter breit sein, zudem sind 1,50 Meter breite Bankette auf jeder Seite geplant.
Im Planfeststellungverfahren hat die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen von 15 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Naturschutzmaßnahmen sowie waldfachliche Kompensationsmaßnahmen werden auf einer Fläche von insgesamt rund 1,1 ha durchgeführt.
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung im Markt Prien am Chiemsee und in der Gemeinde Frasdorf für zwei Wochen zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem in Kürze auf der ►Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.