Start des Raumordnungsverfahrens
Nr. 075 vom 30.11.2021
Leistungsstärkere Stromleitungen für die Landkreise Altötting und Rottal-Inn
Die Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH plant, die bestehende 220-kV-Stromleitung zwischen Pirach und Pleinting durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Für den ersten von zwei Planungsabschnitten, der zwischen dem Umspannwerk Pirach (Landkreis Altötting) und einem Anschlusspunkt an die Leitung Altheim – St. Peter bei Tann (Landkreis Rottal-Inn) verläuft, hat die Regierung von Oberbayern heute das Raumordnungsverfahren eingeleitet.
Als höhere Landesplanungsbehörde prüft sie in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern die grundsätzliche Raumverträglichkeit des Vorhabens für den rund 27 Kilometer langen Planungsabschnitt. Für den Ersatzneubau hat die TenneT TSO GmbH drei in Frage kommende Trassenkorridore zur Beurteilung vorgelegt. Die Planungen sehen demnach vor, die Ersatzleitung grundsätzlich als Freileitung zu errichten. In zwei Teilabschnitten – bei Burgkirchen a.d.Alz und bei Zeilarn – kommt auch eine Erdverkabelung in Betracht. Nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist ein Rückbau der Bestandsleitung vorgesehen.
Im Raumordnungsverfahren wird überprüft, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung maßgeblichen Aspekte wie beispielsweise Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Siedlungsstruktur, Wasserwirtschaft, Verkehr, Energieversorgung, Wirtschaft sowie auf den Schutz des Wohnumfeldes auswirkt. Für dieses Verfahren, das die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberbayern betrifft, hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als oberste Landesplanungsbehörde die Regierung von Oberbayern für zuständig erklärt.
Während des Raumordnungsverfahrens können betroffene Kommunen, Behörden, Verbände, Organisationen sowie die Öffentlichkeit bis zum 11. Februar 2022 Stellung nehmen. Die Verfahrensunterlagen liegen in den betroffenen Kommunen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung einen Monat lang öffentlich zur Einsicht aus. In Oberbayern sind dies die Kommunen Burgkirchen a.d.Alz, Burghausen, Erlbach, Emmerting, Haiming, Marktl am Inn, Mehring, Neuötting, Perach und Stammham, in Niederbayern die Kommunen Tann, Wurmannsquick und Zeilarn. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar.
Im Verfahren prüft die höhere Landesplanungsbehörde unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen, ob und ggf. unter welchen Maßgaben das Projekt raumverträglich und mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung mit weiteren aktuellen Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger. Ergebnis des Verfahrens ist die sogenannte landesplanerische Beurteilung, ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit, das in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern erstellt wird.
Die finale Festlegung des Trassenverlaufs sowie die Genehmigung des Vorhabens sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens: Die landesplanerische Beurteilung hat als Gutachten keine unmittelbare genehmigende oder ablehnende rechtliche Wirkung. Eine rechtsverbindliche Entscheidung über ein bestimmtes Vorhaben ist einem späteren Planfeststellungsverfahren vorbehalten, in dem unter anderem die Feintrassierung der Leitung und die Bewertung privatrechtlicher Belange erfolgen.