Regierung von Oberbayern erlässt Genehmigungsbescheid
Nr. 010 vom 26.01.2022
Erweiterung der Brennstoffpalette am Heizkraftwerk in Altenstadt
Die Heizkraftwerk Altenstadt GmbH und Co. KG hat für die wesentliche Änderung ihres Heizkraftwerks am Standort Triebstraße 90, Altenstadt (Landkreis Weilheim-Schongau) eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung insbesondere für die Erweiterung der bestehenden Brennstoffpalette um Ersatzbrennstoffe beantragt. Diese hat die Regierung von Oberbayern nun mit Bescheid vom 20.01.2022 erteilt.
Bei dem bestehenden Biomasseheizkraftwerk handelt es sich um eine Abfallmitverbrennungsanlage zur Verbrennung von Altholz, die über eine Feuerungswärmeleistung von 40,4 MW verfügt. Die bestehende Brennstoffpalette soll nun um den Einsatz von Ersatzbrennstoff – wie zum Beispiel qualitätsgesicherte Abfälle aus Zellstoff, Papier, Karton und Pappe, Textilien, Verpackungen sowie aus der Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffen – erweitert werden. Der Anteil an Ersatzbrennstoffen beträgt dabei maximal 50 Prozent der jeweils erzeugten Feuerungswärmeleistung. Eine Änderung der Gesamt-Feuerungswärmeleistung ist dabei nicht vorgesehen.
Für die Erweiterung ist insbesondere die Errichtung eines entsprechenden Brennstoffbunkers, der Einbau neuer Fördertechnik und die Anbindung der neuen Aggregate an das bestehende Prozessleitsystem notwendig, die die Regierung von Oberbayern bereits mit Bescheid vom 23.03.2021 vorzeitig zugelassen hat (PM vom 30.03.2021). Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung des Heizkraftwerks war gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG zu erteilen, da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere sind durch das Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Belästigungen oder erhebliche Nachteile für die Nachbarschaft und die Allgemeinheit zu erwarten. Nach Fachgutachten werden die maßgeblichen Grenzwerte für Geruchsimmissionen in den benachbarten Wohn- und Gewerbegebieten deutlich unterschritten. Auch die Schadstoffimmissionen unterschreiten alle maßgeblichen Grenzwerte.
Der Bescheid zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG vom 20.01.2022 kann auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern eingesehen werden.