Erhöhte Waldbrandgefahr

Nr. 031 vom 28.03.2022

Heute Luftbeobachtungsflüge in Oberbayern

Wegen erhöhter Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern für heute (Montag, 28.03.2022) die Luftbeobachtung für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg a. Lech, Rosenheim, Starnberg und Weilheim-Schongau angeordnet. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen a.d.Ilm, das insoweit für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Flieger starten von den Stützpunkten Eichstätt, Erding, Oberpfaffenhofen (STA) und Ohlstadt (GAP) und erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Gebieten. Die Beobachtungsflüge finden einmal täglich jeweils nachmittags statt.

Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für Teile im südlichen und westlichen Oberbayern aktuell eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.

Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon  

  • kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben,
  • keine offenen Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben,
  • keine Bodendecken abzubrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen,
  • keine brennenden oder glimmenden Sachen wegzuwerfen und nicht zu rauchen.

Dies gilt auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.

Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst.de.