Presseeinladung: Runder Tisch
Nr. 049 vom 23.06.2022
Managementplan für das FFH-Gebiet „Moränenlandschaft zwischen Ammersee und Starnberger See“
Die Regierung von Oberbayern lädt zusammen mit der Forstverwaltung und den Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Starnberg und Weilheim zu einem Runden Tisch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Moränenlandschaft zwischen Ammersee und Starnberger See“ ein.
Der Termin findet
am Montag 11. Juli 2022 um 09:00 Uhr
beim Parkplatz östlich von Erling
statt.
(Bild-) Berichterstatter sind herzlich eingeladen. Da die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, denken Sie je nach Witterung auch an entsprechenden Regenschutz.
Sollten Sie als Pressevertreter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir Sie im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an presse@reg-ob.bayern.de bis Dienstag, den 5. Juli 2022.
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Gebietsbeschreibung
Das etwa 2059 Hektar große FFH-Gebiet „Moränenlandschaft zwischen Ammersee und Starnberger See“ ist ein wichtiger Trittstein im Natura 2000 Netz. Ausschlaggebend für die Meldung als FFH-Gebiet waren der hohe Vernetzungsgrad gefährdeter Lebensraumtypen wie Kalktrockenrasen, Borstgrasrasen, mageren Flachlandmähwiesen sowie Lebensraumtypen feuchter-nasser Standorte wie Pfeifengras-Streuwiesen, Niedermoore und Hochmoore. Dieser Komplex von Lebensraumtypen ist charakteristisch für die bayerische Jungmoränenlandschaft mit Rückzugsendmoränenwällen, Drumlin- und Tumulus-Feldern.Mit der Meldung im europaweiten Biotopverbundnetz Natura 2000 wurde die ökologische Qualität und Bedeutung des Gebietes weit über die Landkreisgrenzen hinaus offensichtlich.
Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar und können dort herunter geladen werden.Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können naturschutzfachliche, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftliche Belange eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreter der Behörden stellen beim Runden Tisch den aktuellen Stand des Managementplans vor und diskutieren die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).Die Europäische Union fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter. Eigentümer und Nutzer dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden. Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.