Wohnraumförderung für Unterdießen
Nr. 016 vom 24.02.2022
Unterdießen: Staatliche Fördergelder für neue Mietwohnungen
Die Lebenshilfe Landsberg plant, im Wiesenweg 2-4 in Unterdießen (Landkreis Landsberg am Lech) zwei Neubauten mit insgesamt 9 Mietwohnungen zu errichten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von fast 1,3 Millionen Euro bewilligt. Davon werden rund 140.000 Euro als Zuschüsse und der Rest als zinsgünstige Förderdarlehen ausbezahlt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf knapp 3,5 Millionen Euro.
In einem Gebäude sind 4 Wohnungen für Menschen mit Behinderung vorgesehen, der zweite Neubau ist als Mehrgenerationenhaus geplant. Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Die Wohnungen sind in allen Geschossen barrierefrei gestaltet und erreichbar, sodass sie sich auch für Personen eignen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Im Jahr 2021 standen der Regierung von Oberbayern rund 93 Millionen Euro für Soziale Wohnraumförderung aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohn-raum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm des Bayerischen Bauministeriums fördert vor allem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen und Wohnungslose. Die Förderung hilft in erster Linie einkommensschwächeren Familien, eine angemessene Wohnung zu bekommen oder sich den Wunsch vom Eigenheim oder von einer Eigentumswohnung zu erfüllen. Mit den Fördermitteln aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden Investitionen angestoßen, von denen auch Impulse auf die mittelständische Bauwirtschaft ausgehen. Vorrang bei der Förderung haben Maßnahmen, die kein neues Bauland beanspruchen, sondern auf innerörtlichen Brachflächen errichtet werden und solche, die vorhandene Bausubstanz nutzen. Weitere Informationen zum Bayerischen Wohnungs-bauprogramm sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.
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