Presseeinladung: Runder Tisch
Nr. 027 vom 17.04.2023
Managementplan für das FFH-Gebiet „Mangfalltal“
Gemeinsam mit der Forstverwaltung und den Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Miesbach und Rosenheim lädt die Regierung von Oberbayern zu einem Runden Tisch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Mangfalltal“ ein.
Der Termin findet am
Mittwoch, 26. April 2023,
Treffpunkt 09:15 Uhr (Beginn 09:30 Uhr),
Parkplatz Farnbachtal, 83626 Valley
statt.
An der geschlossenen Veranstaltung werden betroffene Grundeigentümer sowie Träger öffentlicher Belange teilnehmen. Hierzu laden wir auch Sie als Medienberichterstatter herzlich ein. Da die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, denken Sie bitte je nach Witterung auch an entsprechenden Regenschutz.
Sollten Sie als Pressevertreter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir Sie im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an presse@reg-ob.bayern.de bis Montag 24. April 2023.
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Gebietsbeschreibung
Das FFH-Gebiet „Mangfalltal“ hat eine Größe von insgesamt 1.339 Hektar, davon rund 1.120 Hektar Wald. Es besteht aus zwei großen Teilflächen. Der Großteil des FFH-Gebiets liegt im Landkreis Miesbach, ein kleiner Ausläufer im Nordosten liegt im Landkreis Rosenheim. Die Mangfall ist in ihrem gesamten Lauf innerhalb des FFH-Gebiets tief eingeschnitten. Sie fließt durch das Ammer-Loisach-Hügelland im Süden und das Inn-Chiemsee-Hügelland im Norden. Die von Nordwesten kommenden Zuflüsse, die innerhalb des FFH-Gebiets liegen, befinden sich teilweise in der Münchener Schotterebene (Teufelsgraben).Besondere Bedeutung besitzt das FFH-Gebiet durch seinen einzigartigen Reichtum an Kalktuffquellen mit beeindruckenden Kalksinterbildungen. Die größten davon liegen im Norden des FFH-Gebiets. Sie kommen nicht nur im Offenland, sondern auch im Wald vor.
Der Bergland-Hainsimsen-Buchenwald und der Bergland-Waldmeister-Buchenwald zeichnen sich durch hohe Anteile der seltenen Baumart Eibe aus. Die Schlucht- und Hangmischwälder präsentieren sich in sehr naturnaher Ausprägung.
Überregional bedeutend ist auch die große Zahl an mageren Flachland-Mähwiesen, die unterschiedliche Ausbildungen aufweisen. Durch enge räumliche Verzahnung mit Pfeifengraswiesen sind sie sehr artenreich. Eindeutige Schwerpunkte liegen im Bereich des Reisacher Wasserschlosses und bei Thalham. Diese Wiesen werden seit Jahrzehnten extensiv – ohne Düngergaben – bewirtschaftet.
Es kommen zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten wie die Grüne Flussjungfer, Gelbbauchunke, Koppe, das Sumpf-Glanzkraut, das Große Mausohr sowie primäre Vorkommen des Kriechenden Selleries vor.
Mit der Meldung im europaweiten Biotopverbundnetz Natura 2000 wurde die ökologische Qualität und Bedeutung des Gebietes weit über die Landkreisgrenzen hinaus offensichtlich. Durch den FFH-Managementplan soll die Qualität und die internationale Bedeutung im europaweiten Biotopverbundnetz Natura 2000 gesichert und entwickelt werden.
Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar und können dort heruntergeladen werden.
Für die Managementplanung in diesem Natura 2000-Gebiet ist die Forstverwaltung federführend zuständig. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können naturschutzfachliche, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftliche Belange eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreter der Behörden stellen beim Runden Tisch den aktuellen Stand des Managementplans vor und diskutieren die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).Die Europäische Union fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter. Eigentümer und Nutzer dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden. Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.