Presseeinladung: Runder Tisch
Nr. 035 vom 07.06.2023
Managementplan für das FFH-Gebiet „Ammer vom Alpenrand bis zum Naturschutzgebiet ‚Vogelfreistätte Ammersee-Südufer‘“
Die Forstverwaltung veranstaltet zusammen mit der Regierung von Oberbayern und den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen einen Runden Tisch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Ammer vom Alpenrand bis zum Naturschutzgebiet ‚Vogelfreistätte Ammersee-Südufer‘“.
Der Termin findet am Donnerstag, 22. Juni 2023, um 09:30 Uhr statt. Treffpunkt ist das Waldhaus Schnalz zwischen Peiting und Hohenpeißenberg, die Zufahrt ist sowohl über den Wanderparkplatz Schnalz von Peiting aus als auch von Peißenberg aus möglich.
An der geschlossenen Veranstaltung werden betroffene Grundeigentümer sowie Träger öffentlicher Belange teilnehmen. Hierzu laden wir auch Sie als Medienberichterstatter herzlich ein. Da die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, denken Sie bitte je nach Witterung auch an entsprechenden Regenschutz.
Sollten Sie als Pressevertreter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir Sie im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an presse@reg-ob.bayern.de bis Dienstag, 20. Juni 2023.
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Gebietsbeschreibung
Die Ammer zwischen Altenau und dem Ammersee mit den angrenzenden Bereichen zählt zu den wertvollsten Naturschätzen des Bayerischen Alpenvorlandes. Ihre besondere Wertigkeit liegt begründet in der in Teilbereichen weitgehend ungestörten Dynamik sowie dem Vorkommen zahlreicher wertvoller Lebensraumtypen und Arten. Das Gebiet ist über weite Teile durch die Jahrhunderte hinweg andauernde bäuerliche Land- und Forstwirtschaft geprägt und in seinem Wert bis heute erhalten worden.Das FFH-Gebiet „Ammer vom Alpenrand bis zum Naturschutzgebiet 'Vogelfreistätte Ammersee-Südufer'“ erstreckt sich über die beiden Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau vom Zusammenfluss der Ammer und der Halbammer bei Unternogg in der Gemeinde Saulgrub bis zur Südspitze des Ammersees in der Gemeinde Pähl. Die Ammer gilt als einer der hochwertigsten und repräsentativsten Alpenflüsse in Bayern mit in Teilbereichen weitgehend ungestörter Dynamik.
Insgesamt haben 14 Kommunen Anteile im FFH-Gebiet. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind dies Saulgrub und Bad Bayersoien, im Landkreis Weilheim-Schongau Wildsteig, Rottenbuch, Böbing, Peiting, Hohenpeißenberg, Peißenberg, Oberhausen, Polling, Weilheim, Wielenbach, Raisting und Pähl. Das FFH-Gebiet umfasst eine Fläche von mehr als 2.300 Hektar.
Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes stehen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern zur Ansicht und zum Download bereit.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Forstverwaltung federführend zuständig, wenn das Gebiet über 50 Prozent bewaldet ist. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle naturschutzfachlichen, sozialen, forst-, land- und wasserwirtschaftlichen Belange eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die beteiligten Behörden möchten deshalb den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und beim Runden Tisch die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).Die EU fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter. Eigentümer und Nutzer dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden. Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.