Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner
Nr. 006 vom 16.02.2024
Neue Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im ehemaligen AWO-Heim Freilassing
Die ersten Bewohnerinnen und Bewohner sind in die neue Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Oberbayern im ehemaligen AWO-Heim in Freilassing eingezogen. Sie waren zunächst in der Unterkunftsdependance der Aufnahmeeinrichtung (ANKER) Oberbayern in Waldkraiburg untergebracht, im Zuge der landesinternen Verteilung wurden sie nunmehr dem Landkreis Berchtesgadener Land zugewiesen und nach Freilassing verlegt. Gut die Hälfte der zunächst 27 Bewohnerinnen und Bewohner stammen aus der Türkei, einem der Hauptherkunftsländer der vergangenen Monate. Weitere Bewohnerinnen und Bewohner werden in den kommenden Wochen in der neuen Unterkunft in Freilassing einziehen.
Regierungspräsident Dr. Konrad Schober: „Die anhaltend hohen Zugangszahlen von Asylsuchenden stellen die Regierung von Oberbayern und die Kreisverwaltungsbehörden bei der Herbergssuche vor große Herausforderungen. Ich freue mich, dass im früheren AWO-Heim nun für den Landkreis Berchtesgadener Land dringend benötigte zusätzliche Unterkunftsplätze geschaffen werden konnten. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass weitere Unterkünfte im Berchtesgadener Land dringend benötigt werden. Ich bitte die Gemeinden dringend, das Landratsamt bei der weiteren Akquise tatkräftig zu unterstützen.“
Die neue Gemeinschaftsunterkunft in der Reichenhaller Straße belegt drei Stockwerke des ehemaligen Pflegeheims. Die Räumlichkeiten wurden von der Regierung von Oberbayern für vorerst fünf Jahre angemietet und auf einfachem Standard neu möbliert. Weitere Geschosse des Gebäudes sind bereits seit längerem vom Eigentümer an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vermietet und nicht Teil der neuen Gemeinschaftsunterkunft.
Die Unterkunft ist für eine Belegung von maximal 100 Personen geplant und verfügt über 41 Zweibettzimmer und 6 abgeschlossene Wohneinheiten mit eigenen Kochbereichen und Bädern für größere Familien. In jedem Stockwerk gibt es zusätzlich eine Gemeinschaftsküche zur eigenständigen Verpflegung, einen nach Geschlechtern getrennten Sanitärbereich und einen flexibel nutzbaren Aufenthaltsraum. Für die Verwaltung und die Flüchtlings- und Integrationsberatung sind jeweils eigene Büroräume vorhanden.