Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – Projektförderung

Nr. 033 vom 29.07.2024

Fokus auf Kinder und Jugendliche in Asylunterkünften

Der Regierung von Oberbayern stehen im laufenden Haushaltsjahr erneut Fördermittel zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Verfügung. Im Sinne der Ziele der Konvention sollen damit Projekte für Kinder und Jugendliche, die in Asylunterkünften leben, finanziell unterstützt werden. Projektträger können sich mit ihren Ideen bis einschließlich 18. August 2024 um eine Förderung bei der Regierung von Oberbayern bewerben.

Das Spektrum möglicher förderfähiger Projekte ist vielfältig, der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. So können sich die Angebote beispielsweise mit den Themen Bildung, Ernährung und Gesundheit beschäftigen, eine aktive Freizeitgestaltung der Kinder fördern oder ihre künstlerische Betätigung unterstützen. Im vergangenen Jahr wurden Fördermittel in Höhe von rund 100.000 Euro für insgesamt acht Vorhaben bewilligt, darunter ein Fußballcamp mit 154 Kindern in München sowie diverse Kunst-, Sport- und Spielprojekte im gesamten Regierungsbezirk Oberbayern. Auch im laufenden Jahr 2024 konnten in einer ersten Förderrunde bereits mehrere Projekte – insbesondere Maßnahmen aus dem Bereich der künstlerischen Bildung wie Musikkurse oder Bastelaktivitäten – mit insgesamt rund 50.000 Euro unterstützt werden.

Voraussetzung für die Projektförderung ist, dass sich die Angebote an geflüchtete Kinder und Jugendliche richten, die in Unterkünften der Regierung von Oberbayern leben. Dazu gehören die Aufnahmeeinrichtung Oberbayern (ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt einschließlich ihrer Unterkunftsdependancen) sowie die Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk.

Die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellten Mittel können unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie für laufende Zwecke sozialen und ähnlichen Einrichtungen zugewiesen werden. Die einzelnen Bezirksregierungen können dadurch auf örtliche Gegebenheiten und Besonderheiten in den jeweiligen Einrichtungen angemessen reagieren und kommunale oder freie Träger bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützen und einbinden.

In der aktuellen Förderrunde können Anträge für Projekte gestellt werden, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, aber auch bereits für Projekte, die erst im Jahr 2025 beginnen.

Der Förderantrag und weitere Verfahrenshinweise stehen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/Projektfoerderung-UNKRK zum Download bereit. Darüber hinaus können die Unterlagen auch per E-Mail an: angefordert werden.

Bewerbungsschluss für die ausgefüllten Förderanträge ist Sonntag, 18. August 2024.