Mittel der Städtebau- und Wohnraumförderung bewilligt
Nr. 057 vom 20.12.2024
Staatliche Förderung für künftiges Bürgerhaus in Ohlstadt
Die Gemeinde Ohlstadt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen plant die Revitalisierung des in unmittelbarer Nähe zum Ortszentrum und Rathaus gelegenen ehemaligen leerstehenden Wohnstallhauses am Schwaigweg 1. Als Bürgerhaus soll die „Alte Wetzstoa-Wirtschaft“ ein sozialer Mittelpunkt für die Gemeinde werden. Vorgesehen sind öffentliche und gewerbliche Nutzungen sowie drei Mietwohnungen. Für die Maßnahme hat die Regierung von Oberbayern staatliche Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 4,6 Millionen Euro bewilligt, die sich in rund 2,8 Millionen Euro aus der Städtebauförderung und fast 1,8 Millionen Euro aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm aufteilen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 8,4 Millionen Euro.
Mit dem Vorhaben soll der Leerstand in einem ortsbildprägenden Gebäude im Sanierungsgebiet von Ohlstadt beseitigt werden und gleichzeitig ein Treffpunkt und Veranstaltungszentrum für Bürger aller Generationen und Vereine geschaffen werden. So sollen neben drei Mietwohnungen im ersten Obergeschoss ein Veranstaltungsraum, ein Generationentreff und eine Tourist-Information im Erdgeschoss sowie ein Multifunktionsraum und Räumlichkeiten für stilles Gewerbe in den weiteren Obergeschossen entstehen. Die umliegenden öffentlichen Freiflächen werden ebenso aufgewertet und damit das Gesamtbild verbessert. Dazu hat die Regierung von Oberbayern Fördermittel aus den städtebaulichen Programmen „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ (Sonderprogramm des Bundes) sowie „Sozialer Zusammenhalt“ (Bund-Länder-Programm) bewilligt.
Weitere Zuwendungen erhält die Maßnahme über die staatliche Wohnraumförderung: Die drei Mietwohnungen im ersten Obergeschoss sollen vor allem einkommensschwächeren Haushalten zur Verfügung gestellt werden, sie sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Daher eignen sie sich besonders auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Mittel aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm beinhalten dabei einen Zuschuss in Höhe von rund 600.000 Euro, die übrige Fördersumme wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Informationen zu Städtebau- und Wohnraumförderung
Städtebauförderung:
Die Städtebauförderung in Bayern leistet seit 1971 einen bedeutenden Beitrag zur städtebaulichen Erneuerung der bayerischen Städte, Märkte und Dörfer. Seither wurden alleine in Oberbayern rund 300 Kommunen unterstützt. Hierfür standen über 1,3 Milliarden Euro Finanzhilfen aus Bundes-, Landes- und EU-Mitteln zur Verfügung, wobei der Bayerische Landtag die Landesmittel bereitgestellt hat. Die Finanzhilfen des Bundes und des Freistaats Bayern aktivieren Privatkapital in mehrfacher Höhe und tragen nachhaltig zur Sicherung der Arbeitsplätze bei. Aktuelle Handlungsschwerpunkte sind die Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten, die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen angesichts von Funktionsverlusten und Klimawandel.
Mehr Informationen zur Städtebauförderung sind im Internet abrufbar unter:
http://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/index.php.
Wohnraumförderung:
Im Jahr 2024 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm bislang 63 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert sie Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen neben der Regierung von Oberbayern die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.