Weitere staatliche Fördermittel bewilligt
Nr. 007 vom 13.02.2025
Wohnraumförderung für Alte Schule Eitensheim
Im Zuge der Umbaumaßnahmen erhält die Alte Schule an der Eichstätter Straße in Eitensheim (Landkreis Eichstätt) weitere staatliche Fördermittel: Nachdem die Regierung von Oberbayern kürzlich bereits staatliche Zuwendungen aus der Städtebauförderung für einen Multifunktionsraum und die Aufwertung des Außenraums bewilligt hatte, erhält die Gemeinde nun auch für den Umbau von acht Mietwohnungen Unterstützung aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm in Höhe von weiteren rund 3,5 Millionen Euro. Diese Summe beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von gut 1,9 Millionen Euro, die übrigen Mittel werden als zinsgünstiges Förderdarlehen angeboten. Die Kosten für den Umbau der acht Mietwohnungen belaufen sich auf rund 4,2 Millionen Euro.
Im Zuge der Maßnahme soll vor allem Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Die Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher insbesondere auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Im Jahr 2025 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm bislang 65 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert sie Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen neben der Regierung von Oberbayern die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.