Überwachungsbedürftige Anlagen; Kontrolle
Kontrolle des Betriebes von Anlagen mit besonderem Gefährdungspotential, wie Läger für entzündbare Flüssigkeiten, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Druckanlagen (Druckbehälter, Dampfkessel u. Rohrleitungen)
Von bestimmten technischen Anlagentypen gehen besondere Gefahren für Beschäftigte und die Allgemeinheit aus. Mögliche Schadensfälle wären z.B. Explosionen von Dampfkesseln oder Druckbehältern (z.B. Gastanks), Brände in Chemieanlagen und -lagern oder Abstürze von Aufzügen.
Aus diesem Grund wurden Vorschriften für die Beschaffenheit, die Errichtung, die Montage und den Betrieb solcher Anlagen erlassen. Die Anlagen werden allgemein als sogenannte "überwachungsbedürftige Anlagen" bezeichnet.
In den Vorschriften sind sicherheitstechnische Anforderungen an die Anlagen, Prüfanforderungen vor Inbetriebnahme sowie regelmäßig wiederkehrende Prüfungen festgelegt. Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen überwachen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit u. a., ob die Prüffristen eingehalten und die Anlagen in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand betrieben werden.
Je nach Anlagentyp ist auch eine Erlaubnis durch das Gewerbeaufsichtsamt erforderlich.
Meistens sind auch Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen, z. B. vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen oder nach umfangreichen Umbauten erforderlich.
Einzelheiten sind im Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen bzw. in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Das Gewerbeaufsichtsamt kann im Einzelfall zusätzliche Forderungen stellen. Im Falle eines Unfalls veranlasst es die notwendigen Untersuchungen, um Wiederholungen zu verhindern.
- Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt - Dezernat G24 - Betriebssicherheit
Ansprechpartner
Dezernat G24
Telefon +49 (0)89 2176-1268
Fax +49 (0)89 2176-3102
E-Mail gewerbeaufsichtsamt@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.
Hausanschrift
Heßstr. 130
80797 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-1Fax +49 (0)89 2176-3102 - Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt - Dezernat G25 - Gefahrstoffe, Explosionsschutz
Ansprechpartner
Dezernat G25
Telefon +49 (0)89 2176-1269
Fax +49 (0)89 2176-3102
E-Mail gewerbeaufsichtsamt@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.
Hausanschrift
Heßstr. 130
80797 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-1Fax +49 (0)89 2176-3102
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage