Sachgebiet 14.2 - Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Oberbayern (AE)

1. Asylbewerber gem. § 1 AsylbLG

  • Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylbewerbern
  • Einrichtung und Verwaltung
    • der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Oberbayern und ihrer Dependancen (AE)
    • der Regierungsaufnahmestelle Oberbayern in München (RASt)

2. Verwaltungsverfahren

  • Gestattung des Auszugs aus Gemeinschaftsunterkünften nach Art. 4 Aufnahmegesetz

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