Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber; Einrichtung und Betrieb
Die Regierungen sind für die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte zuständig.
Nach Art. 4 Abs. 2 Aufnahmegesetz obliegen die Einrichtung und der Betrieb staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern entsprechend dem Bedarf den jeweiligen Regierungen.
Gemäß § 53 Asylgesetz sollen Asylbewerber und sonstige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, sofern sie nicht mehr nach § 47 Asylgesetz verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
Die zuständigen Regierungen haben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Asyldurchführungsverordnung die Aufgabe in jedem in § 3 Abs. 2 Satz 1 Asyldurchführungsverordnung aufgeführten Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft zu betreiben. Bei der konkreten Verteilung innerhalb der Regierungsbezirke ist die Erfüllung der in § 3 Abs. 2 Satz 1 Asyldurchführungsverordnung vorgegebenen Quoten maßgeblich.
In Zusammenarbeit mit den für die Unterbringung von Asylbewerbern und Liegenschaften zuständigen Behörden erfolgt die Nutzungsaufnahme der staatseigenen Immobilien oder der angemieteten Gebäude für den Freistaat Bayern. Durch die enge Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten wird den lokalen Bedürfnissen Rechnung getragen.
Die Ausstattung der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte sowie deren Verwaltung und Bewirtschaftung erfolgen durch die Unterkunftsverwaltung. Zudem werden den Bewohnern die einzelnen Unterkunftsplätze zugewiesen und Einrichtungsgegenstände beschafft.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 14.1 - Flüchtlingsunterbringung
Ansprechpartner
Arbeitsbereich Anschlussunterbringung
Telefon +49 (0)89 2176-1501
Fax +49 (0)89 2176-401501
E-Mail asylbewerber@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Offizieller Besucherverkehr nicht gegeben, nur nach Vereinbarung!Hausanschrift
Hofmannstraße 51
81379 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914