Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Seit 01.07.2023 ist die Regierung von Oberbayern nicht mehr für Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den Pflegeberufen zuständig.

Dies gilt auch für Anerkennungsverfahren zum Pflegeberuf, bei denen bereits eine außerhalb Oberbayerns getroffene Entscheidung über die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes vorliegt, das Anerkennungsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wenn der Antrag ab dem 04.11.2024 eingeht. In diesen Fällen ist eine neue Antragstellung beim Landesamt für Pflege erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Anerkennung Pflege in Bayern - Bayerisches Landesamt für Pflege

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.