Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt ebenso Zuwendungen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung innerhalb und außerhalb von Naturparken.
Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,
- Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
- Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
- den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu erreichen,
- der Bevölkerung auf naturverträgliche Weise die heimische Natur und Landschaft zugänglich zu machen und deren ökologischen Wert zu vermitteln,
- Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen,
- einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen,
- einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.
Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.
Zuwendungsempfänger
- Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
- Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
- Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Träger der Naturparke
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt
Ansprechpartner
Herr Egger - Sachbearbeiter
Naturschutz und Landschaftspflege
Telefon +49 (0)89 2176-2282
Fax +49 (0)89 2176-402282
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Grahle - Sachbearbeiterin
Naturschutz und Landschaftspflege: Streuobstmanager
Telefon +49 (0)89 2176-2835
Fax +49 (0)89 2176-402835
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Kandlbinder - Sachbearbeiterin
Naturschutz und Landschaftspflege
Telefon +49 (0)89 2176-2716
Fax +49 (0)89 2176-402716
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Marx - Sachbearbeiterin
Naturschutz und Landschaftspflege
Telefon +49 (0)89 2176-2542
Fax +49 (0)89 2176-402542
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.de
Frau Schindler - Arbeitsbereichsleiterin
Naturschutzförderung
Telefon +49 (0)89 2176-2730
Fax +49 (0)89 2176-402730
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.deerreichbar Montag, Dienstag, Donnerstag, jeweils vormittags
Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrTelefonzeit:
Montag bis Donnerstag 09:00 - 11.30 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
- Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Einverständniserklärung Grundstückseigentümer (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage