Gentechnik; Genehmigung und Überwachung
Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor.
Gentechnik umfasst molekularbiologische Methoden zur gezielten Veränderung des Erbgutes. Der Umgang mit der Gentechnik wird durch das Gentechnikgesetz festgelegt. Für den Vollzug des Gentechnikgesetzes sind in Bayern die Regierungen von Unterfranken (für Nordbayern) und Oberbayern (für Südbayern) zuständig.
Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor, für die entsprechende Formulare vorliegen. Es ist sinnvoll hier vorab Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen. Sollten Sie einer Mitteilungspflicht nach dem Gentechnikrecht nachkommen wollen reicht eine entsprechende formlose Mitteilung z. B. per E-Mail an die zuständige Behörde aus.
Die Regierungen von Unterfranken (für Nordbayern, d. h. für die Regierungsbezirke Unter-, Mittel-, Oberfranken und die Oberpfalz) und Oberbayern (für Südbayern, d. h. für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) sind zuständig für den Vollzug des Gentechnikgesetzes in Bayern:
Genehmigungen / Zustimmungen für
- Errichtung und / oder Betrieb gentechnischer Anlagen (Labor- oder Produktionsräume, Gewächshäuser oder andere geschlossene Systeme)
- Durchführung gentechnischer Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Überwachung von
- gentechnischen Anlagen und Arbeiten
- Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) z. B. Tiere, Pflanzen, Bakterien, Viren
- in den Verkehr gebrachten Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen, soweit nicht Lebens- oder Futtermittel
An beiden Regierungen stehen für Sie Ansprechpartner im Bereich Gentechnik zur Verfügung.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern)
Beratungsgespräch
Wenn Sie Klarheit über die geplanten gentechnischen Arbeiten gewonnen haben und die Räume der gentechnischen Anlage sowie deren Ausstattung in Grundzügen bekannt sind, bieten wir Ihnen an, vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit unseren Ansprechpartnern zu führen.
Darin können wir Ihnen näher erläutern, welche Formulare in Ihrem Einzelfall erforderlich sind, welche Angaben Sie darin machen sollten, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden und ob Sie bei Ihrem Vorhaben - auch außerhalb des gentechnikrechtlichen Verwaltungsverfahrens - u.U. noch weitere Behörden kontaktieren sollten.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt
Ansprechpartner
Gentechnik - Rechtliche Fragen
Telefon +49 (0)89 2176-1255
Fax +49 (0)89 2176-401255
E-Mail gentechnik@reg-ob.bayern.deHinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914 - Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz
Ansprechpartner
Gentechnik
Fachliche Fragen
Telefon +49 (0)89 2176-1155
Fax +49 (0)89 2176-401155
E-Mail gentechnik@reg-ob.bayern.deHinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Je nach Art des Verfahrens: In der Regel Beginn unmittelbar oder bis zu 90 Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
Verwaltungsverfahren und Vorhabensbeginn [Dateiformat: pdf]
(Erforderliche Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Vorhaben mit Angabe des frühesten Umsetzungszeitpunkts)
- Antragsunterlagen sind abhängig von Art und Umfang des geplanten Vorhabens. Eine Rücksprache mit der zuständigen Behörde ist sehr empfehlenswert.
siehe Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz - Nr. 8.V.0 unter "Rechtsgrundlagen"
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
- Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen - Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Themen Umwelt - Gentechnik - Regierung von Oberbayern - Zuständige Behörde für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben