Verdienstausfall; Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

Hinweis: Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Verdienstausfallentschädigung ist die Regierung, in deren Bereich die Quarantäne angeordnet wurde.

Wenn Ihnen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verboten wird Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen und Sie aufgrund dessen einen Verdienstausfall erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.