Sachgebiet 53.1 - Gesundheit
Das Sachgebiet Gesundheit ist zuständig für die fachliche Behördenaufsicht über die Gesundheitsämter Oberbayerns, dies beinhaltet insbesondere die Bereiche Infektions-, Krankenhaus- und Umwelthygiene einschl. Trink- und Badewasserhygiene, Gutachtenwesen, Kinder- und Jugendgesundheitspflege.
Weitere wichtige Aufgaben sind die Begutachtung der Dienstfähigkeit von Beamten und Richtern des Freistaates Bayern, medizinische Fachfragen der Krankenhausfinanzierung sowie übergeordnete Aufgaben im Bereich Gesundheitshilfe, Gesundheitsförderung, Schwangerschaftsberatung und Prävention.
Regierung von Oberbayern
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 16:00 Uhr |
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
- Dr. Kreidler, Adelheid - Sachgebietsleiterin
E-Mailadelheid.kreidler@reg-ob.bayern.de - Medizinische Untersuchungsstelle (MUS)
Sekretariat
E-Mailmedizinische.untersuchungsstelle@reg-ob.bayern.de - Prävention, Gesundheitsförderung, Schwangerschaftsberatung
E-Mailsoziale.arbeit.gesundheit@reg-ob.bayern.de - PD Dr. Schmidt-Ott, Ruprecht - stellvertretender Sachgebietsleiter
E-MailRuprecht.Schmidt-Ott@reg-ob.bayern.de
Regierung von Oberbayern
Zum Thema
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Gutachten zur Frage der dauernden Dienstunfähigkeit, begrenzten Dienstfähigkeit und Reaktivierung von Beamten und Richtern des Freistaats Bayern
Informationen zur Begutachtung in der Medizinischen Untersuchungsstelle (MUS) der Regierung von Oberbayern
Allgemeine Hinweise
In der Medizinischen Untersuchungsstelle der Regierung von Oberbayern werden Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter des Freistaats Bayerns im Auftrag ihrer Personalstelle zur Frage einer dauernden Dienstunfähigkeit (Art. 65 BayBG), einer begrenzten Dienstfähigkeit (§27 BeamtStG) oder einer Reaktivierung bei bereits erfolgter vorzeitiger Ruhestandsversetzung aus gesundheitlichen Gründen (§29 BeamtStG) amtsärztlich untersucht. Im Rahmen der Begutachtung sind auch die medizinischen Voraussetzungen einer anderweitigen Verwendung zu prüfen.
Entsprechend den vielfältigen medizinischen Fragestellungen arbeiten in der MUS Amtsärztinnen und Amtsärzte mit verschiedenen Facharztqualifikationen. Die Begutachtungen erfolgen gemäß neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen auf dem jeweiligen Fachgebiet sowie auf Grundlage der Leitlinien der Fachgesellschaften für die entsprechenden Krankheitsbilder. Dabei sind die Gutachterinnen und Gutachter in ihrer Tätigkeit frei und unabhängig. Sie unterliegen ebenso wie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Untersuchungsstelle der Schweigepflicht.Ablauf der Begutachtung
Nach Eingang des Gutachtens-Auftrags der Dienststelle wird in der MUS die fachliche und örtliche Zuständigkeit überprüft. Ist die Zuständigkeit gegeben, wird die Beamtin/der Beamte im elektronischen Bearbeitungssystem der MUS erfasst.
Anschließend wird ein zweiseitiger Kurzfragebogen mit Fristsetzung an die betreffende Beamtin/den betreffenden Beamten versandt, in dem die aktuellen Gesundheitsstörungen und Beschwerden aufzuführen sind. Daneben bittet die MUS darum, die behandelnden oder begutachtenden Ärztinnen und Ärzte, zum Beispiel des Gesundheitsamtes, von der Schweigepflicht gegenüber der MUS zu entbinden.
Es besteht die Möglichkeit, auf dem Fragebogen feststehende Termine innerhalb der nächsten drei Monate mitzuteilen, zum Beispiel Therapietermine, stationäre Krankenhaus-Aufenthalte, Rehabilitations-Maßnahmen oder gebuchte Reisen, die mittels Buchungsbestätigung zu belegen sind. Soweit möglich, werden diese Angaben bei der Terminvergabe berücksichtigt.
Nach Eingang des Kurz-Fragebogens teilt die MUS der Beamtin/dem Beamten das Datum des Untersuchungstermins schriftlich mit. Außerdem verschickt die MUS im Vorfeld der Untersuchung einen zweiten, ausführlichen Fragebogen. Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben zur Begutachtung mitzubringen.
Eine persönliche Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Die Beamtin/der Beamte bringt alle vorliegenden relevanten medizinischen Befunde, Atteste, Arztbriefe und Klinikberichte sowie aktuelle ärztliche Stellungnahmen spätestens zur Untersuchung mit. Die MUS fordert ihrerseits grundsätzlich keine Befunde an.
Bei der Begutachtung selbst werden die medizinische Vorgeschichte und die aktuell bestehenden Krankheitssymptome erhoben (Anamnese). Bei körperlichen Erkrankungen erfolgt in der Regel eine ausführliche körperliche Untersuchung.
Im Einzelfall werden ergänzend zur hiesigen Untersuchung MUS-interne oder externe Zusatzbegutachtungen in Auftrag gegeben, wenn sich im Verlauf der Erstbegutachtung Hinweise finden, dass die vorliegenden Gesundheitsstörungen über das anfänglich mitgeteilte Ausmaß hinausgehen. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine eingeschränkte geistige Leistungsfähigkeit, kann zu deren Erfassung eine ausführliche neuropsychologische Zusatzbegutachtung erforderlich sein.Gutachten
Die gefertigten Gutachten stellen eine Funktionsbeschreibung der vorliegenden Gesundheitsstörungen dar, ohne dass im Gutachten Einzelheiten der Untersuchung oder Diagnosen mitgeteilt werden. Das Gutachten gibt medizinische Sachverhalte nur in dem Umfang an, den die Dienststelle für eine Entscheidung benötigt.
Von der MUS erhalten nur die beauftragende Personalstelle und über diese die Beamtin/der Beamte eine Ausfertigung des Gutachtens.Ihre Ansprechpartner
Leitung Sekretariat, Anmeldung Frau Dr. Glück
Telefon +49 89 2176-2703
E-MailFrau Hofer
Telefon +49 89 2176-2703
Telefax +49 89 2176-2414
E-Mail
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Arbeitshilfe zur Konzessionierung von Privatkrankenanstalten gemäß § 30 Gewerbeordnung (GewO)
Wir haben zusammen mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München (RGU), dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), dem Gesundheitsreferat der Stadt Nürnberg und den Gesundheitsverwaltungen der Landratsämter Altötting und Bad Tölz eine Arbeitshilfe zu baulichen, funktionellen und organisatorischen Anforderungen entwickelt, die bei der Beantwortung möglicher Fragen im Zuge einer Konzessionierung von Privatkrankenanstalten nach § 30 GewO helfen soll.
Der Inhalt ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege abgesprochen und ist als Handreichung für Gesundheits- und Kreisverwaltungsämter gedacht.
Arbeitshilfe zu baulichen, funktionellen und organisatorischen Anforderungen
Stand: 10.2019
Diese Handreichung ersetzt die vorherige (Stand: 08.2005).
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Praktikanten für Sozialpädagogik an den Gesundheitsämtern
Fachhochschulstudenten der Sozialarbeit/Sozialpädagogik haben die Möglichkeit, die praktischen Studiensemester (20 bzw. 40 Wochen) im Gesundheitsamt eines Landratsamtes abzuleisten.
Während der zur Verfügung stehenden Zeit können die Studenten und Studentinnen Erfahrungen in den wichtigen und interessanten Aufgabenbereichen eines staatlichen Gesundheitsamtes (soziale Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention, Öffentlichkeitsarbeit) sammeln.Ansprechpartner Frau Houy
Telefon +49 89 2176-2492
Telefax +49 89 2176-402492
Zi.-Nr. 1125