Sachgebiet 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen
1. Koordinierung in fachlichen Angelegenheiten des Veterinärwesens
2. Fachliche Behördenaufsicht über die nachgeordneten Behörden im Rahmen der Aufgaben gem. Art. 12 GVVG (Veterinärüberwachung)
3. Mitwirkung in Personalangelegenheiten des Fachpersonals der nachgeordneten Behörden im Veterinärbereich (mit Sachgebiet Z2.1)
- Fachliche Entscheidung über Einstellung, Anstellung, Umwandlung eines Beamtenverhältnisses, Übertragung eines Nebenamtes, Vertragsänderung, Eingruppierung, Beförderung, Entlassung, Beendigung von Vertragsverhältnissen und Ruhestandsversetzung
- Bewerber für den höheren öffentlichen Veterinärdienst
- Fachliche Entscheidung über Abordnung, Versetzung, Maßnahmen nach Art. 88-91 BayBG, Urlaub, Nebentätigkeit, UK-Stellung und dienstliche Beurteilungen
- Mitwirkung bei Dienstaufsichtsbeschwerden, Disziplinar- und Gnadensachen
4. Aus- und Fortbildung des Fachpersonals der Veterinärverwaltung (mit Sachgebiet Z2.1)
5. Fachliche Einbindung bei den Berufen des Veterinärwesens
6. Fachliche Unterstützung bei der Auswahl sowie der Aus- und Fortbildung und Beurteilung von Lebensmittelüberwachungsbeamten (mit den Sachgebieten Z2.1 und 55.2)
7. Fachliche Unterstützung des Sachgebiets 55.2 bei der Aufsicht über die nachgeordneten Behörden bei den Aufgaben gem. Art. 14 GVVG (Lebensmittelüberwachung)
8. Fachliche Mitwirkung beim / bei der
- Tierschutz einschl. Tierversuche und Geschäftsstelle der Kommissionen für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 TierSchG
- Verhütung und Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen und Tierkrankheiten einschl. des Viehverkehrs, der Ein- und Ausfuhr und des Verbringens von Tieren und Waren tierischer Herkunft
- Erlaubniserteilung für Laboratorien nach TierseuchenerregerVO
- Zulassung von Betrieben nach AHL
- beim Vollzug des Nebenprodukterechts
- Zulassung von Betrieben nach VO (EG) Nr. 1069/2009
9. Fachliche Mitwirkung bei Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft, insbesondere bei der
- tierärztlichen Lebensmittelüberwachung
- Zulassung von Betrieben nach VO (EG) Nr. 853/2004
- Erstellung und Umsetzung von Kontrollprogrammen
10. Fachliche Beteiligung bei Fragen des Tierarzneimittelwesens
11. Inspektorat für Hersteller immunologischer Tierarzneimittel und in-vitro-Diagnostica in Bayern
- Fachliche Entscheidung über die Erteilung von Herstellungserlaubnissen
- Erstellen von GMP-Bescheinigungen/WHO-Zertifikaten
- Koordinierung von Rückrufen/Beanstandungen
- Überwachung bzw. Koordination der Überwachung von Herstellern
- Umsetzung des Qualitätssicherungssystems der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG);
- Vertretung Bayerns in der Expertenfachgruppe 16 der ZLG
12. Fachliche Mitwirkung beim Katastrophenschutz, bei der zivilen Verteidigung und Gesundheitssicherstellung (soweit nicht Sachgebiet 55.2)
13. Zweite Stufe der Konditionalitätssicherung im Veterinärbereich
14. Umsetzung des QM-Systems im gesundheitlichen Verbraucherschutz
15. Auditierung der nachgeordneten Behörden im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (zusammen mit Sachgebiet 55.2)
Regierung von Oberbayern
Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
- Dr. Laudien, Anja - Sachgebietsleiterin
Verbraucherschutz, Veterinärwesen
Telefon +49 (0)89 2176-2267
E-Mailtiermedizin@reg-ob.bayern.de - Lebensmittelhygiene
Telefon +49 (0)89 2176-0
E-Mailtiermedizin@reg-ob.bayern.de - Tierschutz, Qualitätsmanagement
Telefon +49 (0)89 2176-0
E-Mailtiermedizin@reg-ob.bayern.de - Tierseuchen
Telefon +49 (0)89 2176-0
E-Mailtiermedizin@reg-ob.bayern.de - Tierversuche, Verbraucherschutz, Veterinärwesen
Telefon +49 (0)89 2176-0
E-Mailtierversuche@reg-ob.bayern.de - Verbraucherschutz, Veterinärwesen
Telefon +49 (0)89 2176-0
E-Mailveterinaermedizin@reg-ob.bayern.de
Regierung von Oberbayern
- L
- Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung bei Umgang mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung für Sprossen erzeugende Betriebe
- Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
Zum Thema
-
Einfuhrverbot von Erzeugnissen tierischen Ursprungs (auch für den persönlichen Verbrauch)
Außereuropäischer Schinken, Salami, Eier oder Joghurt sind kein Souvenir!
EU-Importverbot dient Kampf gegen TierseuchenRechtzeitig vor den Ferien erinnert die Regierung von Oberbayern an das seit 1. Mai 2009 geltende Importverbot für Fleisch und Wurst, Eier und Milchprodukte bei der Einreise in die EU. Erzeugnisse tierischer Herkunft können Träger von Tierseuchenerregern sein. Das Einfuhrverbot dient dem Schutz vor Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche und Schweinepest, die in der Vergangenheit häufig durch die Verfütterung von aus dem Ausland eingeführten Lebensmitteln an heimische Nutztiere ausgelöst wurden. Um eine Wiederholung des Geschehens wie beim MKS-Ausbruch im Jahr 2001 in Großbritannien zu verhindern, kann auch auf Importverbote nicht verzichtet werden. Erzeugnisse tierischen Ursprungs sind kein Souvenir. Bitte beachten Sie das Importverbot und helfen Sie mit, auch weiterhin keine ansteckenden Tierseuchen in die EU einzuschleppen. Außerdem helfen Sie verschärfte Kontrollen bei der Einreise und damit längere Wartezeiten zu vermeiden. Wer solche Waren nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld oder macht sich sogar strafbar.
Ausnahmen vom Importverbot sind z.B. vorgesehen für Babynahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung wie auch für Fischereierzeugnisse und bestimmte Produkte wie etwa Honig aus Grönland, Island und von den Färöer-Inseln. Das Importverbot betrifft nicht Waren aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz.
Weitere Informationen erteilen die zuständigen Veterinärämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten. Ein Video zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.
Weitere Informationen
Hinweise des BMEL mit Ausnahmen
Europäische Kommission (Einfuhrbestimmungen und Video) (englisch)
Merkblatt Einfuhrverbot