Apostille/Beglaubigungsstelle
Beglaubigung von Urkunden im internationalen Rechtsverkehr einschließlich Ausstellen von Apostillen
Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.
Sie befinden sich hier
Beglaubigung von Urkunden im internationalen Rechtsverkehr einschließlich Ausstellen von Apostillen
Öffnungszeiten allgemein
MO | 09:00 - 12:00 Uhr | |
DI | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
MI | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
DO | 09:00 - 12:00 Uhr | |
FR | 09:00 - 10:45 Uhr |
Die Wartenummernausgabe endet jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung vor Ort können anfallende Gebühren derzeit ausschließlich in bar bezahlt werden.
Alternativ ist eine postalische Antragstellung möglich. Bitte senden Sie dazu Ihre Dokumente zur Beglaubigung oder Ausfertigung einer Apostille unter Benutzung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars an folgende Anschrift:
Regierung von Oberbayern
SG 11 - Beglaubigungsstelle
80534 München