Wildhege und Bejagung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie von den Vorschriften über die Hege und Bejagung, insbesondere die zulässige Wilddichte, abweichen wollen.
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Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie von den Vorschriften über die Hege und Bejagung, insbesondere die zulässige Wilddichte, abweichen wollen.
Für bestimmte Jagdreviere können zu wissenschaftlichen Zwecken, Lehr- und Forschungszwecken durch Einzelanordnung Ausnahmen von den Vorschriften über die Hege und Bejagung, insbesondere über die zulässige Wilddichte zugelassen werden. Die Ausnahme darf jedoch nur erteilt werden, wenn dadurch weder eine Störung des biologischen Gleichgewichts noch eine Schädigung der Landeskultur zu befürchten ist und wenn der Revierinhaber und der Jagdberechtigte oder die Jagdgenossenschaft zugestimmt haben.
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 14:00 Uhr |
und nach Vereinbarung
Der formlose Antrag muss bei der zuständigen höheren Jagdbehörde eingereicht werden.