Kommunen; Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten, fördern und schützen die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie stärken die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe.
Das Landratsamt übt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaften aus. Der Regierung obliegt die Rechtsaufsicht über die kreisfreien Gemeinden und die Landkreise. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist Rechtsaufsichtsbehörde der Bezirke.
Bei Zweckverbänden und gemeinsamen Kommunalunternehmen ist Rechtsaufsichtsbehörde
- das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, wenn ein Bezirk oder der Freistaat Bayern beteiligt ist
oder wenn ein anderes Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband eines anderen Landes oder der Bund beteiligt ist, - die Regierung, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Gemeinde beteiligt ist,
- das Landratsamt, wenn nur kreisangehörige Gemeinden beteiligt sind.
Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt darin, die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe zu stärken.
Rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen kann die zuständige Aufsichtsbehörde beanstanden und nötigenfalls korrigieren. Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 12.1 - Kommunale Angelegenheiten; Stiftungen
Ansprechpartner
Ammer, Stefan
Realsteuern und Gewerbesteuer, örtliche Aufwandsteuern (ohne Zweitwohnungssteuer), Gebühren und Beiträge für kommunale Einrichtungen (ohne Abfallgebühren), Kurbeiträge und Fremdenverkehrsbeiträge, Gebühren auf Grund kommunaler Kostensatzungen
Telefon +49 (0)89 2176-2894
E-Mail stefan.ammer@reg-ob.bayern.de
Appelt, Carola
Zweitwohnungssteuer
Telefon +49 (0)89 2176-3977
E-Mail carola.appelt@reg-ob.bayern.de
Guggenberger, Timm - stellvertretender Sachgebietsleiter
Stiftungsreferent
Telefon +49 (0)89 2176-2163
Fax +49 (0)89 2176-402163
E-Mail stiftungen@reg-ob.bayern.de
Halmbacher, Monika
Allgemeines Kommunalrecht
Telefon +49 (0)89 2176-2469
Fax +49 (0)89 2176-402469
E-Mail monika.halmbacher@reg-ob.bayern.de
Heigl-Probst, Claudia
Kommunal verwaltete Stiftungen
Telefon +49 (0)89 2176-2849
E-Mail claudia.heigl-probst@reg-ob.bayern.de
Regelein-Merkel, Rainer
Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge; Kommunale Ehrungen
Telefon +49 (0)89 2176-2326
E-Mail rainer.regelein-merkel@reg-ob.bayern.de
Schärfl, Johannes - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2324
Fax +49 (0)89 2176-402324
E-Mail johannes.schaerfl@reg-ob.bayern.de
Zehentner, Laura
Allgemeines Kommunalrecht
Telefon +49 (0)89 2176-2320
E-Mail laura.zehentner@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
- Art. 108 ff. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 94 ff. Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
- Art. 90 ff. Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)
- Art. 10 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (Verwaltungsgemeinschaftsordnung - VGemO)
- Art. 51 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
- Art. 52 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)